100 Jahre Frauenwahlrecht: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen!

„Frauen haben viel erreicht, sie führen Parteien, Fraktionen und Länder. Und wir haben eine Bundeskanzlerin. Doch nach wie vor ist der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Parlamenten zu niedrig“, sagt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack. „Zudem verdienen Frauen für vergleichbare Arbeit im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Frauen sind in den Vorständen der 160 Börsenunternehmen kaum vertreten. An den Unternehmensspitzen dominiert keine Vielfalt, sondern eine männliche Monokultur“, kritisiert Edda Schliepack. Deshalb sei das 100-jährige Jubiläum zum Frauenwahlrecht nicht nur ein Grund zum Feiern. „Wir Frauen müssen dieses wichtige Datum nutzen, um die notwendigen Veränderungen und weitere Reformen einzufordern“, betont Edda Schliepack.

Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Frauen erhielten in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Der Weg dorthin war lang und führte zur erstmaligen Teilnahme der Frauen an der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Zahlreiche Frauen hatten im Vorfeld dafür gekämpft.