Hamburger Ratschlag 6

Dokumentation 6. Hamburger Ratschlag 14. Juni 2019


89 Teilnehmer*innen nahmen am 14. Juni am 6. Hamburger Ratschlag im Bürgersaal Wandsbek teil. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. h.c. Randzio-Plath, Vorsitzende des Marie-Schlei-Vereins und in Vertretung für die Veranstalter*innen, folgten Impulsvorträge von Cornelia Heydenreich (Teamleiterin Unternehmensverantwortung, Germanwatch), Dr. Michael Arretz (Umweltreferent, Otto GmbH & Co KG) und Christopher Mars (Mars Consulting Partnergesellschaft) mit anschließendem Podiumsgespräch zum Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“. Prof. Dr. h.c. Christa Randzio-Plath und Jürgen Reißner (Nordkirche, Arbeitsstelle Weitblick) befragten in einem anschließenden Interview Arne Schneider, den Haushaltsdirektor der Freien und Hansestadt Hamburg und Leiter des Amtes für Haushalt und Aufgabenplanung in der Finanzbehörde Hamburg, zur nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik in Hamburg.

Abschließend wurden in zwei Workshops von den Teilnehmer*innen Handlungsempfehlungen für die Hamburger Politik zu den Schwerpunktthemen „Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie „Nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik“ erarbeitet.

Vortrag Prof. Dr. h.c. Randzio-Plath

Prof. Dr. h.c. Randzio-Plath mahnt, dass der erhoffte Weckruf durch
die Verabschiedung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige
Entwicklung (SDGs) bisher nahezu ungehört verhallt. Schon jetzt
sei klar, dass die Ziele mit der aktuellen Umsetzungsgeschwindigkeit
nicht bis zum Jahr 2030 erreicht würden. Es sei mehr Engagement auf
Bundes- und Landesebene nötig, da die bisherigen Umsetzungsschritte
in Deutschland, aber auch in Hamburg bescheiden seien.
Im Hinblick auf das Thema des 6. Hamburger Ratschlags wies Randzio-
Plath darauf hin, dass Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn sich
unsere Wirtschaftsordnung und die staatliche Haushalts- und Finanzpolitik
ändere. So müsse der Staat als Wirtschaftsakteur die öffentliche
Auftragsvergabe an Kriterien knüpfen, die eine ökologisch, sozial
und menschenrechtlich verantwortliche Beschaffung und Fair Trade
gewährleisten. Auch Unternehmen müssen solche Kriterien erfüllen.
Die bisher praktizierte unverbindliche Umsetzung muss durch gesetzliche
Regelungen ersetzt werden: Nur indem Unternehmen gesetzlich
verpfl ichtet werden, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspfl ichten
wahrzunehmen, können Missstände beseitigt und Menschen geschützt
werden.
Was die Haushalts- und Finanzpolitik betrifft, muss der Hamburger
Haushalt zukünftig am Nachhaltigkeitsprinzip der UN-Agenda 2030
ausgerichtet sein inklusive konkreter Umsetzungsmaßnahmen für den
Hamburger Haushalt 2021 bis 2023. In diesem Zusammenhang wiederholt
Prof. Dr. h.c. Randzio-Plath ihre Forderung vom 1. Hamburger
Ratschlag 2016, dass das Nachhaltigkeitsprinzip in das Grundgesetz
und in die Hamburger Verfassung gehört. Alle Politiker*innen müssen
sich am Nachhaltigkeitsprinzip messen.

 

Forderungen an öffentliche Hand:
1. Kommunen, Länder und Bund müssen ihre Beschaffungsmodelle
sehr zügig auf Nachhaltigkeit umstellen!
2. Berichtspflicht der Unternehmen zu deren Maßnahmen bezgl.
Klimaschutz, Wasserschutz, Papierverbrauch, etc.
3. Internationalen Dialog führen: Die Eintrittskarte zur Teilnahme
am wirtschaftlichen globalen Handeln ist die Einhaltung von
Menschenrechten.
Plenumsdiskussion
Im Anschluss an die drei einführenden Vorträge stellten die
anwesenden Teilnehmer*innen Fragen.
Es wurde die Frage nach einer verbindlich gesetzlichen Regelung zur
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besprochen, die aus Sicht von
Germanwatch deutlich befürwortet wird: Es gäbe genügend Unternehmen,
die nichts tun, aber auch Unternehmen, die etwas tun wollen,
denen aber wiederum gesetzliche Regelungen zur Umsetzung fehlen,
um für Gerechtigkeit am Markt zu sorgen (vgl. Preiskampf). Für die
Lebensmittelbranche und Lebensmittelketten befürchtet Mars bei
gesetzlich geregelter Sorgfaltspflicht Schlupflöcher, die immer wieder
gesucht und auch genutzt würden. Der Verband der Fertigwaren wiederum
setze sich dafür ein, dass jetzt ein nächster Schritt gewagt werden
müsse. Zudem müsse besser kommuniziert werden, was in Deutschland
in Bereich Nachhaltigkeit umgesetzt wird (Vorbildfunktion für Partner
in den Lieferketten). Insgesamt sei „Freiwilligkeit“ nicht (mehr) genug.
Viele im Verband würden gesetzliche Regeln begrüßen.

Weiterhin wurde im Plenum vor allem kritisch die vermeintliche
Einflussnahme/Macht der Verbraucher*innen thematisiert („der Verbraucher
hat es in der Hand, entscheidet sich aber für das günstigere
Produkt“), die grundsätzliche Systemfrage (Gemeinwohlorientierung
vs. Gewinnorientierung), Frauenrechte und Subventionspolitik.
Interview und Plenumsdiskussion mit Arne Schneider zur
nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik
Arne Schneider ist Haushaltsdirektor der Freien und Hansestadt
Hamburg und Leiter des Amtes für Haushalt und Aufgabenplanung
in der Finanzbehörde Hamburg
Schneider betont gleich zu Anfang des Interviews, dass Bundesländer
wie Hamburg etwas dafür tun können, das Nachhaltigkeitsprinzip in
die Haushaltsaufstellung und -führung zu integrieren und dass Hamburg
hier schon sehr weit und auch erfolgreich sei („Champions League“)
– auch und vor allem im Vergleich zu anderen Kommunen und
Großstädten. Schneider nennt hier als Beispiel den produktorientierten
Haushalt mit Beschreibungen und (Wirkungs-)Kennzahlen (was soll
wieso mit den Mitteln geschehen?), die dezentrale Fachverantwortung
der Budgets und die ausgeprägte Debattenkultur bei den Haushaltssitzungen.
Grundsätzlich müsse der Haushalt dem Wohl der Einwohner*
innen dienen. Konkret bedeute dieses „Wohl“ für Schneider
soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.
Weiterhin ging es um die Frage nach der „Schwarzen Null“ und (nachhaltige)
Investitionen für soziale Infrastruktur/Daseinsvorsorge. Hier
gäbe es laut Schneider die Vorgabe, dass der Haushalt grundsätzlich
ausgeglichen sein soll, Hamburg dieses Ziel auch erreicht (inkl. notwendige
Rückstellungen) und das Investitionen heutzutage nicht am
Geld scheitern („Geld ist da“), sondern eher am Mangel an Fachkräften
(Personal ist nicht da, um das Geld auszugegeben; Investitionen können nicht abgearbeitet werden). So sei es beispielsweise nicht nachhaltig,
„Beton für den Bau einer neuen Kita in die Landschaft zu gießen“,
wenn dann die notwendigen Erzieher fehlen würden.
Auf die Frage, ob in Hamburg ein Nachhaltigkeits-Check im Einklang
mit den Zielen der Agenda 2030 für die einzelnen Behörden eingeführt
werden könne, antwortet Schneider, dass dies grundsätzlich durchaus
machbar sei und auch gemacht wird (einzelne Aufgabenbereiche auf
ihre Relevanz für Nachhaltigkeit mit Kennzahlen versehen und diese
anschließend überprüfen). Allerdings sei dieses Vorgehen kurzfristig
nicht wirklich aussagekräftig im Hinblick auf Ergebnisse (Qualität vs.
Quantität). Hier seien längerfristige Betrachtungen nötig. Als Beispiel
nennt Schneider, dass laut Studien Effekte in der frühkindlichen
Bildung erst in drei bis sechs Generationen messbar seien. Und gerade
im Bereich der frühkindlichen Bildung „ist deutschlandweit eine ganze
Menge passiert“.
Beim Fragenkomplex zur durchgängigen Einführung von Gender Budgeting
in den Haushalt sei für Schneider zunächst die Frage entscheidend,
ob die zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt würden, um nach
dem Grundgesetz auch tatsächliche Gleichstellung herzustellen. Das sei
nicht überall rechtlich möglich (z. B. ist Rechtsanspruch auf Sozialleistungen
geschlechtsunabhängig). An anderen Stellen im Haushalt sei
dies aber durchaus angebracht und würde auch bereits durchgeführt.
Hier müsse Hamburg noch die vielfach vorhandenen Daten sinnvoll
clustern und auswerten. Demgegenüber könne ein allgemeingültiges
und vorgegebenes Gender Budgeting (z. B. „50:50“) auch kontraproduktiv
sein (z. B. Fahrradkurse nur für Frauen mit Migrationshintergrund
müssten dann „halbiert“ werden). Hier müsse vielmehr immer
detailliert geschaut werden, für welche Bevölkerungsgruppen mit
welchem Geschlecht etwas getan werden müsse („Was will ich eigentlich
bewirken, was bieten wir an, welche und wieviel Mittel setze ich
ein und wie organisiere ich die Umsetzung?“).

Der sechste Hamburger Ratschlag, ein Kooperationsbündnis von
21 Hamburger Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der
UN-Agenda 2030, hat am 14. Juni 2019 beraten und stellt folgende
Forderungen an den Hamburger Senat mit der Bitte, diese innerhalb
der Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda in Hamburg zu verwirklichen:
1. Hamburger Verfassung ändern,
Nachhaltigkeitsbildung fördern:
Das Nachhaltigkeitsprinzip (UN-Agenda 2030) muss Verfassungsrang
haben, um nachhaltiges Handeln der Regierung zu
erzwingen. Das Nachhaltigkeitsprinzip muss in die Hamburgische
Verfassung aufgenommen werden.
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie verlangt mehr Mittel
zur schulischen und außerschulischen Bildung für Nachhaltigkeit
(BNE).
2. Forderungen Nachhaltige Wirtschaft und
Menschenrechte
Beschaffung/öffentlicher Einkauf:
2.1. Ein regelmäßiger Vergabebericht (Aufschlüsselung akzeptierter
sozial- und umweltverträglicher Vergabekriterien des Vergabegesetzes
mit finanziellen Daten) muss der Hamburgischen Bürgschaft
jährlich vorgelegt werden (Start: 2019).
2.2. Anerkannte Siegel und gleichwertige Labels und die Mitgliedschaft
im MSI (Multi-Stakeholder-Initiativen) sind der Selbstverpflichtungserklärung
vorzuziehen. Wird eine Selbstverpflichtungserklärung
dennoch vorgelegt, muss sie besser sein, als die
anerkannten Labels und es sind mindestens die Kriterien des
Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
einzuhalten.
2.3. a) Öffentliche Unternehmen werden verpflichtet, den Umweltleitfaden
für den öffentlichen Einkauf anzuwenden, bis der aktualisierte
Hamburger Nachhaltigkeitsleitfaden eingeführt wird.
b) Bei Unternehmen, die keine existenzsichernden Löhne bezahlen,
darf nicht eingekauft werden.
c) Der geplante Nachhaltigkeitsleitfaden muss bis Mitte 2020
verabschiedet sein.
2.4. Staatsrätebeschluss über Kaffee und Recyclingpapier hinaus
ausweiten:
a) Staatsrätebeschluss für weitere „kritische Warengruppen“:
Bälle, Kakao, Baumwolle, Natursteine, Berufskleidung, IT,
Sportartikel.
b) Es müssen immer die ILO-Kernarbeitsnormen abgewandt und
überprüft werden (Muss-Bestimmung im Gesetz).
2.5. a) Einführung von bio-fair-regionalem Catering bei allen
öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen
Hand.

 

b) Einhaltung nachhaltiger, ökologischer Kriterien bei der
Beschaffung von Materialien.
Sorgfaltspflichten der Unternehmen:
2.6. Hamburg setzt in allen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen
die einfachen Mindestanforderungen des Nationalen
Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bis Ende
2020 um, wie die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Opfer
und Nichtregierungsorganisationen bei Missständen in der
Lieferkette.
2.7. Hamburg unterstützt aktiv das „Lieferkettengesetz für
Konzernverantwortung“ des BMZ/BMAS und stimmt diesem oder
weitergehenden Gesetzesvorschlägen zu. Wichtig dabei ist ein
dokumentiertes Risikomanagement in der Lieferkette und eine
gerichtlich verankerte Entschädigung für Menschenrechtsopfer.
2.8. Hamburg fordert die Bundesregierung auf, sich sofort aktiv am
Prozess zum UN-Abkommen zur Durchsetzung von Menschenrechten
in der Wirtschaft (Binding Treaty) zu beteiligen und diesen
voranzutreiben.
2.9. Hamburg lehnt die Ratifizierung von Handelsabkommen mit
Investitionsschutzklauseln mit einseitigen Sonderrechtsklagerechten
und Abbau von Menschenrechtspflichten (z. B. EUKanada-
Abkommen CETA) im Bundesrat ab. Hamburg lehnt
Sondergerichte ab.
3. Forderungen Nachhaltige Finanz- und
nachhaltige Haushaltspolitik
3.1. Nachhaltige Haushaltspolitik durch Gender Budgeting für alle
Ressorts und Bezirksämter, das zu Transparenz, Effizienz,
Wirkungs- und Verteilungsgerechtigkeit bei der Festlegung von
Haushaltsmitteln beiträgt.
3.2. Nachhaltige Haushaltspolitik über eine indikatorgestützte
Nachhaltigkeitsstrategie, die quantitative und qualitative Indikatoren
zur Messung des Fortschritts festlegt. Jeweils zur Haushaltsaufstellung
muss ein Umsetzungsbericht erfolgen.
3.3. Nachhaltige Haushaltspolitik über eine indikatorgestützte
Nachhaltigkeitsstrategie, die jede Haushaltsposition auf ihre
Nachhaltigkeit abfragt und auf dieser Grundlage Prioritäten bestimmt.
Jeweils zur Haushaltsaufstellung muss ein Umsetzungsbericht
erfolgen.
3.4. Die Politik der „Schwarzen Null“ muss zugunsten einer
gemeinwohlorientierten Investitionspolitik und einer Politik der
Leistungen für die Daseinsvorsorge überwunden werden.
3.5. Investitionen müssen dem Gemeinwohl dienen.
3.6. Finanzanlagen der öffentlichen Hand dürfen nur in menschenrechtlich,
ökologisch, sozial verantwortlichen Investitionen und
Geldanlagen getätigt werden.

3.7. Aktive Transparenz (Veröffentlichungspfl icht) über Geldanlagen
von im Eigentum oder Miteigentum der Freien und Hansestadt
Hamburg stehenden Banken, Schattenbanken und Firmen.
3.8. Transparenz- und Nachhaltigkeitscheck von Senats- und
Behördenhandeln und Einführung einer sozialen, ökologischen
und ökonomischen Nachhaltigkeitsprüfung für alle öffentlichen
Investitionen, Subventionen und Grundstücksvergaben.