Hamburger Haushalt wird auf Gleichstellung ausgerichtet

Fortschritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Erste wesentliche Elemente der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung sollen bereits im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2021 und 2022 sichtbar werden

Der Senat wird in den kommenden Jahren die Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung rechtlich und dauerhaft implementieren. Dazu werden die Behörden und Ämter die entsprechenden haushaltsbezogenen Ziele, und Kennzahlen, soweit möglich, geschlechterdifferenziert ausweisen. Zielsetzung ist, die Verteilung öffentlicher Gelder so zu steuern, dass sie zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen wird. Mit dem Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg wurden im Jahre 2013 die Möglichkeiten zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltssteuerung geschaffen. In Ansätzen wurden Elemente einer Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung bereits mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) 2013 vom Senat eingeführt. Die Fortschreibung des GPR 2017-2019 beinhaltete u.a. die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Ausgestaltung der Umsetzung einer Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung in Hamburg.

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Die Einführung des Gender Budgetings ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit – und ein starkes gleichstellungspolitisches Signal. Die Verteilung von Steuergeld hat Einfluss auf alle Menschen während des gesamten Lebensverlaufs. Umso bedeutender ist ein gendergerechter Haushaltsplan. In Zukunft müssen sich haushaltsrelevante Entscheidungen in Hamburg daran messen lassen, ob sie die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe von Frauen und Männern in den Blick nehmen – von Arbeitsmarktprogrammen über die Mobilität zur Grünflächengestaltung. Gender Budgeting ist in Zahlen übersetzte Gleichstellungspolitik, von deren Erfolg alle in unserer Gesellschaft profitieren.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Einstieg ins Gender Budgeting ist ein großer gleichstellungs- und finanzpolitischer Schritt, auf den sich beide Behörden geeinigt haben: Mit dem Doppelhaushalt 2021 und 2022 werden wir die Gleichstellung von Frauen und Männern stärker systematisch berücksichtigen. Wir werden die gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung haushaltsrechtlich verankern und dazu in der Finanzbehörde eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe einrichten. Zudem werden wir in der Aus- und Fortbildung zukünftig die Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung stärker thematisieren.“

 

Gender Budgeting als gleichstellungspolitische Maßnahme

Ob Nahverkehr, Sportangebote oder Bildung: Männer und Frauen können in sehr unterschiedlicher Weise von haushaltspolitischen Entscheidungen betroffen sein. Hier setzt die Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung an.

Gender Budgeting bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung und Analyse der Haushalte auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses. Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung zielt auf die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags im gesamten Haushaltsprozess und bei den haushaltsrelevanten Entscheidungen ab. Bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung des öffentlichen Haushaltes soll die Geschlechterperspektive regelmäßig und systematisch berücksichtigt werden. Wesentliche Elemente dabei sind Verfahren zur systematischen Analyse über die Wirkung von öffentlichen Leistungen auf Männer und Frauen, konkrete Gleichstellungsziele, eine zielorientierte Leistungssteuerung und ein kennzahlengestütztes Controlling mit Budgetbezug. Statistische Werte wie sie z.B. der Hamburger Gleichstellungsmonitor aufzeigt oder Nutzungsverhalten bei öffentlichen Leistungen bilden dabei eine wesentliche Orientierungsgröße. Zwei Ziele werden mit den Maßnahmen gleichermaßen verfolgt: auf der einen Seite geht es um eine gerechte Verteilung der für einen Lebensbereich verfügbaren Mittel. Auf der anderen Seite sollen finanzielle Ressourcen so verteilt werden, dass gleichstellungspolitische Zielsetzungen erreicht werden.

Hintergrund und Empfehlungen

Der Senat hat eine Studie zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Untersuchung haben Gutachterinnen und Gutachter vier exemplarische Produktgruppen aus den Haushaltsplänen der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) analysiert. In Kooperation mit den beteiligten Behörden wurde u. a. untersucht, welche gleichstellungsrelevanten Leistungen und Handlungsfelder die Produktgruppen umfassen, ob Gleichstellungsziele vorliegen und abgebildet werden und inwiefern die Produkte die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden.

Die Analyse der Produktgruppe Landschaftsplanung und Stadtgrün der BUE hat z.B. gezeigt, dass Frauen und Männer verschiedener Altersgruppen und Herkunft öffentliche Freiräume auf unterschiedliche Weise nutzen. So haben beispielsweise Menschen, die Erziehungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen, bzw. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen andere Bedürfnisse in Bezug auf öffentliche Freiräume und Grünflächen als etwa junge Berufstätige, die sich nach der Arbeit noch sportlich im öffentlichen Raum erholen wollen. Die geschlechtergerechte Ausgestaltung des öffentlichen Raums bietet folglich Möglichkeitsräume für Erholung, Bewegung und Mobilität und dient so der Begegnung sowie gleichberechtigten Nutzung.

Im Ergebnis zeigt die Studie, dass die Einführung von Gender Budgeting in Hamburg möglich ist und wie sie gelingen kann. Der Senat wird die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie grundsätzlich aufgreifen und in den kommenden Jahren die Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung umsetzen. Neben der Evaluation des Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich der Senat auch vorgenommen, das GPR in 2020 zu evaluieren und fortzuschreiben. Ziel ist es, die verschiedenen Instrumente der Gleichstellungpolitik eng miteinander zu verzahnen.