Nach Artikel 27 der Hamburger Verfassung können mindestens 20% der Bürgerschaftsabgeordneten „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“
Hamburger 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung
Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bei uns umsetzen!
Nach Artikel 27 der Hamburger Verfassung können mindestens 20% der Bürgerschaftsabgeordneten „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“