Workshop: Menschenrechte, Wirtschaft und Arbeitswelt

Im Rahmen des Hamburger Ratschlags zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Freitag, 18. November 2016, 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr, Hamburger Volkshochschule, Schanzenstraße 75-77, 20357 Hamburg

Impulse:
Dr. Mirjam Freytag, Kirchlicher Entwicklungsdienst
Katja Karger, DGB Hamburg,
PD Dr. Ralf Ptak, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt

8Ziel Nr. 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern  Die  nachhaltigen Entwicklungsziele  (SDGs)  berücksichtigen  im  gleichen  Maße ökologische, ökonomische und soziale Aspekte von Nachhaltigkeit. Ein Aspekt ist hierbei die Verantwortung der reichen Industriestaaten für die Lebens- und Arbeitsbedingungen in  den  rohstoffexportierenden  armen  Ländern.  Produktions-  und  Wertschöpfungsketten,  auf  denen  die  industrielle  westliche  Wirtschaft  beruht,  haben  globalen Charakter. Zentrales Ziel muss die Sicherung von Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechten  in  diesen  globalen  Wertschöpfungsketten  sein.  Dies  bedeutet  etwa  die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen entlang der Lieferketten; essentiell sind auch die UN-Rechtsvorschriften für multinationale Unternehmen. Auch in Hinsicht auf das Verständnis  von  Arbeit  und  Umwelt  in  den  Industrieländern  sind  die  SDGs  von fundamentaler  Bedeutung.  Der  Übergang  zu  einer  kohlenstoffarmen  Wirtschaft  bis zum Jahr 2050 ist notwendig und gesellschaftlich anerkannt.

In diesem Workshop wollen wir die Möglichkeiten und Hindernisse, die in den Nachhaltigkeitszielen stecken, diskutieren. Ideen und Forderungen, die für Hamburg eine Rolle  spielen  und  hier  umgesetzt  werden  könnten,  werden  im  Mittelpunkt  stehen. Beispiele  sind  hierfür  die  Verpflichtung  Hamburger  Unternehmen  zu  fairem  Handel oder  die  Verankerung  der  Nachhaltigkeit  im  Hamburger  Vergabegesetz.  Das  Thema Nachhaltigkeit  in  den  Dimensionen  sozial,  ökologisch  und  ökonomisch  war  ein wichtiger  Bestandteil  des  Olympia-Konzeptes  für  Hamburg.  Was  geschieht  jetzt  mit diesen Ansätzen?

Die  UN  Sustainable  Development  Goals  enthalten  ehrgeizige  Ziele  hinsichtlich  der Bekämpfung  von  Armut  und  der  Entwicklung  von  Wohlstand.  Kernaufgabe  ist: Niemand  darf  zurück  gelassen  werden.  Speziell  das  Ziel  Nummer  8  nimmt  explizit Wirtschaft  und  Arbeit  in  den  Fokus  und  betont  nachhaltiges  Wachstum,  volle Beschäftigung und Gute Arbeit. Deutschland hat einen nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der 31 UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erstellt, der allerdings weit hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück bleibt.
Wie  kann  das  alles  zusammen  gedacht  werden?  Welche  Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für die Hansestadt? Kann der Einzelhandel zur Offenlegung seiner Lieferketten  gebracht  werden?  Wie  kann  gute  Beschäftigung  gefördert  werden? Welche Möglichkeiten hat die Zivilgesellschaft, faire Arbeitsbedingungen in Hamburg und weltweit durchzusetzen? Hilft ein weltweiter Mindestlohn?

Wichtige Links

Misereor, Germanwatch (2014): Globales Wirtschaften und Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand
Brot für die Welt – Wirtschaft und Menschrechte
Armin Paasch (2016): Profit vor Menschenrecht. In: Blätter für deutsche und internationale Politik
DGB (2015): Globale Lieferketten und menschenwürdige Arbeit
DGCN (2014): Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Auswärtiges Amt, Wirtschaft und Menschrechte