Workshop: Umwelt, Klimaschutz und Energie

Im Rahmen des Hamburger Ratschlags zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Freitag, 18. November 2016, 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr, Hamburger Volkshochschule, Schanzenstraße 75-77, 20357 Hamburg

Moderation:  Manfred Braasch, BUND
Impuls:  Alexander Porschke, NAB

13Ziel 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Was heißt das für Hamburg?

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) befürchtet, dass ab einer bestimmten Erwärmung positive Rückkopplungen entstehen, die z. B. dazu führen, dass der Permafrost-Boden auftaut und große Mengen Methan freisetzt, die den Treibhausgaseffekt weiter beschleunigen. Auch deshalb hat die Weltgemeinschaft entschieden, eine Erwärmung der Erde um max. 2°C als globales Ziel zu erklären. Nach Einschätzung des IPCC dürfen demnach bis 2050 nicht mehr als 1000 Gt CO2 emittiert werden. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung zu Globalen Umweltfragen (WBGU) hält dagegen nur 750 Gt CO2-Emissionen für vertretbar. Für die Umrechnung dieser globalen Grenze auf Hamburg kommt es auf die Vorstellung einer gerechten Verteilung an:

Eine Einbeziehung bisher schon emittierter Treibhausgase würde wohl zu dem Ergebnis führen, dass in den Industrienationen keine Emissionsrechte mehr vorhanden wären. Eine Verteilung nach Besitzstands-Vorstellungen der Industrienationen würde dazu führen, dass die übrigen Staaten ihre Entwicklung einstellen müssten. Eine gleichmäßige Verteilung der globalen Emissionsrechte auf die globale Bevölkerung erscheint deshalb am ehesten geeignet, globalen Gerechtigkeitsvorstellungen zu entsprechen.

Bei 7,5 Mrd. Menschen auf der Erde entspräche das einem Emissionsanteil von 100 t pro Kopf (WBGU) bzw. 133 t pro Kopf (IPCC) bis zum Jahr 2050. Daraus folgt: Das global vertretbare Kontingent für Treibhausgasemissionen pro Hamburger liegt zwischen 100 t und 133 t bis 2050, bzw. im Jahresdurchschnitt bei 100t/35a=2,86t/a und 133t/35a=3,8 t/a. Derzeit liegen die Durchschnittsemissionen pro Hamburger bei ca. 10 t CO2. Die Treibhausgasleitplanke für Hamburg liegt aber bei 2,86 -3,8 t pro Jahr und Einwohner.

Die Hamburger Strom und Wärmeerzeugung basiert immer noch auf über 80 % fossi-
len Brennstoffen. Bei den einzelnen Sektoren zeigt sich nur bei den Privat-Haushalten
ein nennenswerter Rückgang. Die Hamburger Einsparziele für CO2 von 50 % bis 2030 werden mit den derzeit diskutierten Maßnahmen nicht erreicht.

15Ziel 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen,
Bodendegradation beenden und umkehren, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Was heißt das für Hamburg?

Für Artenvielfalt und Landschaftsqualität hat die Bundesregierung basierend auf der Bestandsentwicklung für 51 ausgewählte Vogelarten einen Nachhaltigkeitsindikator definiert. Er lag im Jahr 1970 noch bei 107, war bis 1990 auf 77 gesunken und hat als Ziel für das Jahr 2015 den Wert 100. 2011 war er auf 63 gesunken, und die Entwicklung ging weiter abwärts. Der Wert für Agrarland lag 2011 sogar nur noch bei 56, im Siedlungsbereich bei 68.

Klassische Instrumente im Naturschutz sind Schutzgebietsausweisungen und Verbote. Die begrenzte Wirksamkeit dieser Instrumente lässt sich daran erkennen, dass die generell erfreuliche Entwicklung bei den Schutzgebieten die dramatische Verschlechterung in der Biodiversität dennoch nicht aufhalten konnte. Deshalb beinhalten die EU-Richtlinien über Verschlechterungsverbote hinaus ein Verbesserungsgebot. Die EU-Staaten haben vereinbart, europaweit wichtige Lebensräume und Arten in einen günstigen Zustand zu bringen.

In Hamburg befinden sich 92 % der FFH-Lebensraumtypen, 72 % der FFH-Arten und die meisten Gewässer in einem ungünstigen Zustand. Das ist mehr als in der vergangenen sechsjährigen Berichtsperiode. Als Konsequenz daraus ist das Zustandsziel für Hamburgs Natur neu zu bestimmen:

Lebensräume, Arten und Gewässer müssen in einen guten Zustand gebracht werden Unterpunkt zu diesem Zustandsziel auf der Ebene der Maßnahmen wäre eine Flächenpolitik, die Grün- und Freiflächen naturräumlich aufwertet, anstatt sie für Siedlungszwecke zu nutzen. Daraus ergeben sich dann allerdings zahlreiche Zielkonflikte mit dem Wohnungsbau, der Wirtschaftsentwicklung, den Sport-, Erholungs- und Mobilitätsbedürfnissen.

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