Das ist neu

Senat beruft Klimabeirat für die Jahre 2026 bis 2030 Mobilitätswende in Hamburg konsequent fortsetzen Selbstbestimmung statt Wehrpflicht Neue UNESCO-Handreichung zu nachhaltiger Bildung in Kommunen erschienen

Nachhaltigkeit bei der Handelskammer Hamburg

Was können Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit tun? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anreize für nachhaltiges Handeln? Das erfahren Sie auf der neuen Themenseite der Handelskammer Hamburg. Für Unternehmen sind die UN-Nachhaltigkeitsziele im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung eine wichtige Orientierungsgröße. Zudem gibt es gesetzliche Regelungen, die auf die Umsetzung einzelner SDGs abzielen. Diese Nachhaltigkeitsziele bieten Orientierung für Politik, Gesellschaft und Unternehmen, um das eigene Handeln nachhaltig auszurichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz #LkSG verfolgt das Ziel, die internationale Menschenrechtslage durch Gestaltung von Lieferketten bestimmter inländischer Unternehmen zu verbessern. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem den betroffenen Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Handlungspflichten auferlegt werden.mehr dazu