Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ erfolgreich
Der Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ hat das verfassungsrechtlich vorgegebene Quorum und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Nach § 23 des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes ist damit die Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Der Senat wird das Endergebnis des Volksentscheids unverzüglich formal feststellen und das Änderungsgesetz im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden. Mit der Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird das Ziel der Klimaneutralität der Freien und Hansestadt Hamburg bis spätestens 2045 auf das Jahr 2040 vorgezogen. Das Zwischenziel bis 2030, die Reduktion der CO2-Emissionen um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990, bleibt unverändert. Ab dem Jahr 2026 gelten in Zukunft gesetzliche Höchstmengen fürmehr dazu