Ambitionierte Ziele für die Bio-Stadt Hamburg wagen!

Das Verbraucher*innenbündnis Biostadt Hamburg schlägt eine umfassende Weiterentwicklung der Biostadt Hamburg-Initiative und ambitioniertere Ziele in der Umsetzung vor. Eine derartige Neuausrichtung kann entscheidend dazu beitragen, dass Hamburg die eigenen Klima- und Nachhaltigkeitsziele umsetzt. Um wie geplant bis 2030 die CO2-Emissionen um 55% und bis 2050 um mindestens 80% zu senken, muss die Stadt Hamburg deutlich mehr Hebel in Bewegung setzen, ansonsten werden die Ziele verfehlt. Das Verbraucher*innenbündnis Bio-Stadt Hamburg sieht eine nachhaltige öffentliche Beschaffung als eine zentrale Aufgabe für die Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeits- und Klima-Ziele. Mehr erfahren…

Eine derartige Neuausrichtung kann entscheidend dazu beitragen, dass Hamburg die eigenen Klima- und Nachhaltigkeitsziele umsetzt (siehe Drs. 21/9700). Um wie geplant bis 2030 die CO2-Emissionen um 55% und bis 2050 um mindestens 80% zu senken, muss die Stadt Hamburg deutlich mehr Hebel in Bewegung setzen, ansonsten werden die Ziele verfehlt. Das Verbraucher*innenbündnis Bio-Stadt Hamburg sieht eine nachhaltige öffentliche Beschaffung als eine zentrale Aufgabe für die Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeits- und Klima-Ziele. In diesem Sinne schlagen wir für die Weiterentwicklung der Bio-Stadt Hamburg folgende parallel anzugehende Schritte vor:

Schritt 1: Die Stadt Hamburg sollte verbindliche und stufenweise zu erhöhende Anteile für BioLebensmittel in der Essensverpflegung aller öffentlichen Einrichtungen vorgeben.

  • 10% Bio-Lebensmittel ab sofort – wie bereits durch den Leitfaden für umweltfreundliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg (Umweltleitfaden 2019) vorgegeben.
  • 30% Bio bis Ende 2021
  • 50% Bio bis 2024
  • mindestens 90% Bio bis 2026

Um Anreize zu schaffen für eine zügige Umstellung auf höhere Bio-Anteile, sollte ein am dänischen Vorbild orientiertes Kennzeichnungssystem erarbeitet werden: In Dänemark werden Kantinen je nach erreichtem Bio-Anteil mit einer bronzenen Krone (30% Bio), silbernen Krone (60% Bio) oder goldenen Krone (90% Bio) ausgezeichnet. Damit wäre auch sichergestellt, dass die verbindliche Umsetzung des Bio-Anteils jährlich überprüft wird.

Schritt 2: Nachfrage nach nachhaltig produzierten regionalen Bio-Produkten durch die öffentliche Beschaffung erhöhen und dadurch die Umstellung regionaler Produzenten auf Bio-Anbau fördern Die Ausweitung des Angebots an Bio-Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen sollte verknüpft werden mit der Förderung regionaler Wertschöpfungsketten und des Umstiegs regionaler Produzenten auf BioAnbau. Ziel sollte sein, den Anteil von regionalen Bio-Produkten (aus der Metropolregion Hamburg) kontinuierlich zu steigern und regional produzierte Bio-Waren zu bevorzugen, um durch kurze Transportwege Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Die Möglichkeiten des modernen Ausschreibungsrechts im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien machen dies möglich und müssen dafür voll ausgeschöpft werden. Von den Verpflegungs-Anbietern sollte gefordert werden, dass auch die eingesetzten konventionellen Lebensmittel vorrangig von Erzeugern, Verarbeitern und Lieferanten aus Hamburg und Nord-Deutschland bezogen werden. Zudem sollten sowohl für die Verarbeitung konventioneller als auch biologischer Lebensmittel in der Verpflegung öffentlicher Einrichtungen folgende Nachhaltigkeitskriterien eingefordert werden:

  • Verzicht auf den Einsatz von Futtermitteln aus Übersee
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei den Erzeugern und Verarbeitern

Schritt 3: Umstellung auf Bio-Essen in öffentlichen Einrichtungen durch Bildungs- und Beratungsarbeit unterstützen Um Bio-Essen in öffentlichen Einrichtungen im Rahmen begrenzter Budgets umsetzen zu können, sind Anpassungen von Speiseplänen und Rezepturen empfehlenswert. Um das dafür notwendige Wissen zu vermitteln, sollte die Stadt Hamburg Bildungs- und Beratungsangebote für folgende Akteure machen:

  • öffentliche Unternehmen (als Träger für öffentliche Kantinen)
  • Caterer (Köchinnen und Köche), die öffentliche Einrichtungen versorgen
  • Verpflegungsverantwortliche der öffentlichen Einrichtungen
  • Mitarbeiter*innen in Behörden, die für die Ausschreibung verantwortlich sind.

Schritt 4: Tischgäste in öffentlichen Einrichtungen über die Vorteile von Bio-Lebensmitteln und Bio-Anbau informieren. Mit einer nachhaltigen Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen kann die Stadt Hamburg eine wichtige Vorbildrolle einnehmen. Dadurch können Tischgäste in den öffentlichen Einrichtungen angeregt werden, auch privat nachhaltiger zu konsumieren (u.a. durch den Einkauf von Bio-Produkten und fair gehandelten Produkten). Um diese Wirkung zu erreichen, sollte die zunehmende Umstellung auf Bio-Produkte durch eine zielgruppengenaue Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Schritt 5: Geeignete Strukturen schaffen für eine erfolgreiche Umsetzung der Bio-Stadt-Initiative Für eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist das Know-How vielfältiger Akteur*innen gefragt. Im Verbraucher*innenbündnis Bio-Stadt Hamburg sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Ernährungsbildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Bio-Lebensmittel und BioLandwirtschaft, nachhaltige Beschaffung und nachhaltige Verpflegung vorhanden, die der Bio-StadtInitiative gerne zur Verfügung gestellt werden können. Es ist wünschenswert, dass öffentliche Mittel zur Umsetzung der Bio-Stadt-Initiative zukünftig an ein breiteres Spektrum an Akteuren vergeben werden. Es sollte zudem ein behördenübergreifender Arbeitskreis unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden, um Maßnahmen und Strategien zur Umsetzung der Bio-Stadt-Initiative abzustimmen. Die Umsetzung der Bio-Stadt-Aktivitäten sollten zudem eng mit dem von der Umweltbehörde für die Stadt Hamburg erstellten Kriterienkatalog “Umweltleitfaden 2019” verzahnt werden. Hier werden bereits verbindliche Ziele für die Hamburger Beschaffung formuliert. Die Federführung für die Umsetzung der Bio-Stadt-Initiative sollte zukünftig bei der Umweltbehörde liegen, da so leichter Synergien mit der Umsetzung anderer Nachhaltigkeitsinitiativen (wie z.B. Umweltleitfaden 2019) entstehen. Die Umweltbehörde sollte dann auch für eine transparente Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung im Hinblick auf die gesetzten Ziele verantwortlich sein (siehe Drs. 21/17298: Mehr Transparenz in Hamburgs öffentlichen Unternehmen).

Verbraucher*innenbündnis Bio-Stadt Hamburg:

Agrar Koordination Alternation e.V. Projekt Minitopia BUND Landesverband Hamburg e. V. Ernährungsrat Hamburg Fair Trade Stadt Hamburg Gemeinwohlökonomie Hamburg Greenpeace Hamburg Initiative Gentechnikfreie Metropolregion Hamburg Mobile Bildung e. V. Ökomarkt Verbraucher- und Agrarberatung e.V. Slow Food Hamburg SolaWi Vierlande Umwelthaus am Schüberg Word Future Council Zukunftsrat Hamburg

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des Verbraucher*innenbündnisses Bio-Stadt Hamburg.

Quellen: Zukunftsrat Hamburg, Bio-Stadt Hamburg