Bezahlbarer Wohnraum: DGB fordert Änderungen im Baugesetzbuch

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger fordert von der Bundespolitik Verbesserungen im Baugesetzbuch, damit mehr bezahlbare Wohnungen errichtet werden können. Ein kürzlich von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf wird gerade im Bundestag diskutiert. „Die dort vorgesehenen Änderungen reichen aber nicht aus, um die Spirale der weiter steigenden Bodenpreise zu durchbrechen. Da muss noch nachgebessert werden“, so Karger.

Nach Berechnungen des statistischen Landesamtes sind die Preise für Bauland in Hamburg zwischen 2015 und 2019 um 59 Prozent gestiegen. Positiv: Zuletzt gab es einen Rückgang der Preise um fünf Prozent (zwischen 2018 und 2019).

Um diesen Trend weiter zu verstärken fordert der DGB

– ein preislimitiertes Vorkaufsrecht

Im jetzigen Gesetzentwurf ist für die Kommunen zwar ein erleichtertes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke vorgesehen. Wichtig ist aber, zugleich eine wirksame Preislimitierung einzuführen, damit die Kommunen Bauland zu Preisen unterhalb des Marktwertes erwerben und für den bezahlbaren Wohnungsbau und die soziale Infrastruktur, etwa für den Neubau von Kitas und Schulen, nutzen können.

– Baugebote leichter ermöglichen

Baugebote können Grundstückseigentümer verpflichten, ihre Grundstücke zu bebauen, anstatt sie brachliegen zu lassen, um auf einen höheren Verkaufspreis zu spekulieren. Bislang werden sie kaum angewendet, da der Aufwand für die Kommunen enorm ist. Die Novelle des Baugesetzbuches will dies erleichtern, indem Baugebote für mehrere Grundstücke ausgesprochen werden können. Doch ohne die Möglichkeit, kooperationsunwilligen Eigentümern die Grundstücke unter Marktpreis abkaufen zu können, wird das Instrument weiter nur geringe Anwendung finden.

Wie sich die Baulandpreise in Deutschland entwickelt haben: www.dgb.de/-/mzI

DGB HH, 16.11.2020, Medienmitteilung 45/20