DGB Hamburg 2020

DGB: Tariftreue muss ins Hamburger Vergabegesetz

Öffentliches Geld nur für gute Arbeit

Nach Berlin: Auch Hamburg braucht ein neues Vergabegesetz

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger fordert die Überarbeitung des Vergabegesetzes: „Jedes Jahr vergibt die Stadt Aufträge in Milliardenhöhe. Dabei steht jedoch nur der Preis im Mittelpunkt – nicht die Qualität. So kommen nicht die Bewerber mit guten Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen zum Zuge, sondern diejenigen mit dem billigsten Angebot. Eine Neufassung ist dringend geboten. Die Berliner zeigen gerade, wie das geht.“

Anfang Dezember hat der Berliner Senat die Novellierung des dortigen Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind Vorgaben für soziale und ökologische Kriterien bei der Beschaffung. Das Vergabeentgelt in Berlin soll sich am Tarifvertrag der Länder für die Landesbeschäftigten orientieren und mit 12,50 Euro deutschlandweit am höchsten liegen. Unternehmen die öffentliche Aufträge übernehmen wollen, müssen sich an Tarifverträge halten.

Katja Karger: „Tariftreue muss auch in Hamburg die Grundlage bei allen Auftragsvergaben werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Stadt Lohndumping und das Unterlaufen von internationalen arbeits- und sozial-rechtlicher Standards mit öffentlichem Geld finanziert.“

Der DGB Hamburg hat ein Eckpunktepapier mit den wichtigsten Forderungen für ein modernes Vergabegesetz vorgelegt. Darin heißt es u.a.:

  • Der Geltungsbereich muss für alle Auftragsvergaben in Hamburg gelten und auch Nachunternehmer sowie Leiharbeitsbeschäftigte erfassen.
  • Die Prinzipien Guter Arbeit sowie armutsfeste tarifliche Mindestlöhne müssen eingehalten werden.
  • Effektive Kontrollen und abschreckende Sanktionen sind vorzusehen.

Zum Hintergrund:

Das aktuelle Hamburger Vergabegesetz beinhaltet bereits einige Punkte hinsichtlich des fairen Handels und umweltverträglicher Beschaffung. Die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien reichen allerdings nicht über die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus. Gemäß der international anerkannten Nachhaltigkeitsziele der UN müssen daher verlässliche Kriterien für die Vergabe nach sozialen Kriterien in das Vergabegesetz aufgenommen werden.

Die Tariftreue bezieht sich nach dem Hamburgischen Vergabegesetz lediglich auf Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz und den Leiharbeitsmindestlohn. Das ist aus Sicht der Hamburger Gewerkschaften zu wenig.

DGB HH 17.12.2019 Medienmitteilung 36/19