Forderungen des Hamburger Ratschlags: SDGs in Hamburg umsetzen

Forderungen des Hamburger Ratschlags zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Sustainable Development Goals (SDG) verlangen die Partizipation aller, nicht nur der Regierungen in Bund, Ländern und Kommunen, sondern auch der Zivilgesellschaft.

Deswegen haben die unterzeichnenden Hamburger Nichtregierungsorganisationen  Forderungen an die Hamburger Politik erarbeitet. Sie erwarten, dass Senat und Bürgerschaft diese bei ihrer Positionierung berücksichtigen und die Zivilgesellschaft kontinuierlich in den Umsetzungsprozess einbinden.

Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen der Hamburger Bürgerschaft eine Anpassung der Hamburgischen Verfassung an die UN Agenda 2030. Die Präambel sollte die Verpflichtung zur wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung aufnehmen.

Die nachstehenden Forderungen haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner am 7. April 2017 in einem gemeinsamen Ratschlag beschlossen. Auch wenn dabei einzelne SDG hervorgehoben sind, gilt die Untrennbarkeit und Gleichwertigkeit aller SDG.
SDG13

1.    Umwelt, Klimaschutz und Energie (SDG 13, 15)

a.    Hamburg stellt einen Klimaplan zur ernsthaften Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf, dabei sollen bis 2050 nicht mehr als insgesamt 100 t CO2 pro Einwohner_in emittiert werden. Dazu wird ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt.

b.    Hamburg organisiert über einen Diskussionsprozess die gerechte LastenverteilSDG15ung für den Umweltschutz und erstellt dazu einen Fahrplan, der von der Bürgerschaft beschlossen wird.

c.    Umwelt- und Klimaschutz müssen Chef_innensache werden, dafür entwickelt Hamburg eine Kommunikationsstrategie, die alle Ebenen anspricht, um die Notwendigkeit einer Transformation deutlich zu machen.

d.    Hamburg fördert den Ausbau der ökologischen und solidarischen Landwirtschaft.

e.    Hamburg erlässt Vorgaben zur Dachflächennutzung (bspw. Dachbegrünung, PV und Windenergie).

SDG4
2.    Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Globales Lernen (SDG 4)

a.    Die Zivilgesellschaft wird maßgeblich am Steuerungsprozess zur Umsetzung des Ziels 4/4.7 der Agenda 2030 beteiligt, insbesondere an der Konzeption des Hamburger Masterplans BNE zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE 2015-2019. Die dafür benötigten Ressourcen werden der Zivilgesellschaft bereitgestellt.

b.    Der Nationale Aktionsplan BNE sowie der von der Kultusminister_innenkonferenz verabschiedete Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung bilden den Bezugsrahmen für den Hamburger Masterplan BNE.

c.    Die Hamburger Bildungseinrichtungen und Behörden werden im Sinne eines ganzheitlichen BNE-Ansatzes (Whole Institution Approach) weiterentwickelt und die dafür notwendigen Ressourcen  bereitgestellt.

d.    BNE wird als Grundorientierung und übergreifendes Bildungsziel im Hamburger Orientierungsrahmen Schulqualität und in den Bildungsplänen für alle Schulformen und jedes Unterrichtsfach verankert.

e.    BNE wird schrittweise bis 2025 strukturell in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Multiplikator_innen durchgehend verankert.

SDG8
3.    Menschenrechte, Wirtschaft und Arbeitswelt (SDG 8)

a.    Nachhaltigkeit muss insbesondere in der Wirtschaftspolitik eine größere Rolle spielen. Sie wird im Vergabegesetz, bei der Wirtschaftsförderung, im Hafenentwicklungsplan und öffentlichen Investment festgeschrieben insb. zur Förderung der Daseinsvorsorge.

b.    Neben dem BIP erkennt der Senat einen regionalen Wohlfahrtsindex zur Steuerung der Stadt, bspw. in Kombination mit den Hamburger Entwicklungs-Indikatoren Zukunftsfähigkeit – HEINZ  vom Zukunftsrat, an.

c.    Die Metropolregion stärkt die regionale Wirtschaft, nicht nur die Landwirtschaft.

d.    Hamburg schafft einen größeren Sektor von öffentlich geförderter, sozialversicherungspflichtiger  Beschäftigung.

e.    Hamburg schreibt den Umweltleitfaden zum Nachhaltigkeitsleitfaden um, der insb. sozial-ökologische Beschaffung, ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Corporate Social Responsibility (CSR) und einen Schutz von Hinweisgeber_innen (Whistleblowern) berücksichtigt.

SDG11
4.    Nachhaltige Stadtentwicklung (SDG 11)

a.    Hamburg stellt kontinuierlich einen Bestand von mindestens 150.000 angemessenen Wohnungen mit langfristiger/unbefristeter sozialer Bindung (Kostenmiete) mit einem Fehlbelegungsmanagement sicher, Davon werden jährlich 5.000 Wohnungen für Dringlichkeitsfälle mit amtlichen Belegungsrechten verfügbar gehalten.

b.    Hamburg beschließt im Rahmen der Metropolregion mit den Umlandgemeinden „auf Augenhöhe“ konkrete, gendergerechte, integrierte Raum(entwicklungs-)planungen für Wohnungsbau, Gewerbegebiete, Grünzüge/Biotopverbünde, Energie- und Verkehrsinfrastruktur verbindlich und setzt diese gemeinsam um.

c.    Hamburg kompensiert die Verdichtung der Siedlungsstruktur durch weitgehende Erhaltung, Verbesserung und Neuschaffung von Grün- und Naturflächen. Dafür werden vorab – unabhängig von neuen Bebauungsplänen – unter früher Beteiligung der Bevölkerung neben „unantastbaren Naturschutzflächen klare Erhaltungs- und Schutzbereiche als „rote Linien“ definiert.

d.    Hamburg erarbeitet einen Mobilitätsentwicklungsplan, der in der Innenstadt und den Stadtteilzentren konsequent der Inklusion, dem Lärmschutz, der Minderung von CO2-Emissionen und Luftverschmutzung Vorrang einräumt vor dem motorisierten Individualverkehr. Dazu werden probeweise Sperrbezirke für den motorisierten Individualverkehr eingerichtet. Hamburg geht stärker gegen die umweltschädlichen Auswirkungen der (Kreuz-) Schifffahrt vor.

e.    Hamburg setzt mit konkreten Beschränkungs-, Entschleunigungs- und (erneuerbaren-) E-Mobilitäts-Maßnahmen die europäischen Grenzwerte zur Luftreinhaltung um und verbessert messbar den Schutz vor Flug- und Straßenlärm.

SDG5 SDG1 SDG10
5.    Ungleichheit beenden, Armut bekämpfen, Geschlechtergerechtigkeit fördern (SDG 10, 5, 1)

a.    Hamburg halbiert die Armut, um die Ungleichheit zu überwinden. Als Grundlage wird ein Armuts- und Reichtums-Bericht für Hamburg implementiert, der auch die Geschlechterperspektive berücksichtigt.

b.    Hamburg wendet bei der Umsetzung aller Nachhaltigkeitsziele Gender-Mainstreaming an. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Stadtentwicklung und Infrastruktur. Gender-Mainstreaming wird bei der Planung, Durchführung und Evaluierung politischen Handelns berücksichtigt.

c.    Gender-Budgeting prägt den Hamburger-Haushalt ab 2019/20, damit das gleichstellungspolitische Engagement des Senats transparent ist und bei allen Zielen der Agenda 2030 überprüft werden kann. Dazu werden geeignete Indikatoren entwickelt.

d.    Der Hamburger Senat erstellt in jeder Legislaturperiode einen Frauenreport, der über alle Lebensbereiche von Frauen- und Mädchen in Hamburg berichtet.

e.    Hamburg erklärt sich zur gewaltfreien Stadt und fördert nachhaltig präventive Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.