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Dokumentation 14. Hamburger Ratschlag:

Digitale Teilhabe und ihre Herausforderungen in Hamburg

Der 14. Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN‑Agenda 2030 legt ein dichtes, politisch hoch relevantes Programm für eine inklusive Digitalisierung vor und zeigt in neun Kernforderungen sehr klar, was Hamburg jetzt tun müsste, um soziale Spaltung in der digitalen Stadt zu vermeiden. Die Dokumentation des 14. Hamburger Ratschlags ist jetzt verfügbar.

Digitale Teilhabe als Gradmesser für Gerechtigkeit

Die Dokumentation macht deutlich, dass digitale Teilhabe als Grundrecht und als Prüfstein für soziale Gerechtigkeit in der Stadt verstanden wird. Digitalisierung wird dabei konsequent als politisches Werkzeug beschrieben, das Ungleichheiten entweder verschärfen oder abbauen kann und daher bewusst im Sinne der UN‑Nachhaltigkeitsziele zu gestalten ist. Die Veranstalter unterstreichen, dass Hamburgs Anspruch als inklusive, resiliente Smart City nur eingelöst werden kann, wenn analoge Zugänge erhalten, Barrierefreiheit konsequent umgesetzt und digitale Kompetenzen breit aufgebaut werden.

Die neun Kernforderungen im Überblick

Die Zivilgesellschaft bündelt ihre Erwartungen in neun aktualisierten Kernforderungen, die explizit auf UN‑Behindertenrechtskonvention, Hamburger Digitalisierungserklärung und SDGs Bezug nehmen. Erstens wird digitale Teilhabe als Grundrecht definiert, das allen Hamburgerinnen und Hamburgern ohne Barrieren offenstehen muss, um wachsende Ungleichheiten und eine digitale Kluft zu verhindern. Zweitens wird gefordert, gesellschaftliche Teilhabe für alle sicherzustellen, indem Armut, fehlende Endgeräte und mangelnde digitale Angebote als zentrale Barrieren für Kinder, Alleinerziehende, Seniorinnen und Menschen mit Migrationshintergrund adressiert werden.

Drittens verlangen die Organisationen eine verbindliche Reversibilitäts‑ und Analog‑Garantie in der Verwaltung, also das Recht, jederzeit vom digitalen Verfahren auf persönlichen analogen Service in gut erreichbaren Bürgerzentren wechseln zu können. Viertens wird ein Recht auf digitale Grundversorgung eingefordert: schnelles Internet und benötigte Hardware sollen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden und für armutsbetroffene Haushalte subventioniert werden, ergänzt um flächendeckend kostenfreie WLAN‑Hotspots und öffentliche Computer. Fünftens sollen institutionell und intersektional arbeitende Digitalberatungszentren dauerhaft finanziert werden, die Beratung zu Geräten, Anträgen und Qualifizierung in allen Lebenslagen bündeln.

Die sechste Forderung zielt auf Impact by Design: alle digitalen Projekte der Stadt sollen verpflichtend barrierefrei sein und zugleich messbare soziale Ziele über Key Performance Indicators verfolgen, inklusive der Möglichkeit, Unternehmen bei Nicht‑Einhaltung zu sanktionieren. Siebtens fordert der Ratschlag ein Algorithmic Accountability Register, in dem transparent wird, welche KI‑Systeme die Stadt einsetzt, wie sie funktionieren und welche Risiken bestehen, ergänzt um eine Open‑Source‑Pflicht für Verwaltungssoftware. Achtens soll ein Chief Digital Inclusion Officer mit eigenem Mandat und Budget Inklusion und Barrierefreiheit verwaltungsweit steuern, um föderale und behördeninterne Hürden verbindlich zu überwinden. Neuntens schließlich wird Medienkompetenz‑Souveränität als Pflicht verstanden: Medienbildung soll verpflichtender Bestandteil pädagogischer Aus‑ und Weiterbildung werden, getragen von einem unabhängigen Kompetenzzentrum, das alle Generationen schult.

Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank nimmt im Rathaus die Forderungen des 14. Hamburger Ratschlags in Empfang.
Hamburg, 20.05.2026 – Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank nimmt im Rathaus die Forderungen des 14. Hamburger Ratschlags in Empfang.

Prioritäten und Herleitungen der Forderungen

Im zweiten Teil der Dokumentation werden die neun Kernforderungen politisch konkretisiert und mit SDG‑Bezügen hinterlegt. Eine zentrale Priorität ist die analoge Alternative für alle Verwaltungsleistungen: Digital‑only‑Strategien werden explizit als Treiber sozialer Ausgrenzung kritisiert, die Stadt wird in der Bringschuld gesehen, persönliche Zugänge zu sichern. Barrierefreiheit wird als Menschenrecht beschrieben, dessen rechtliche Verankerung zwar gegeben, dessen Durchsetzung aber unzureichend ist, weshalb schärfere Sanktionen bei Verstößen gefordert werden.

Mit Blick auf SDG 4 wird Medienbildung als verpflichtende Basiskompetenz in pädagogischen Ausbildungen eingefordert, um Kinder und Jugendliche auf eine digitalisierte Gesellschaft vorzubereiten. Parallel dazu verlangen die Beteiligten den flächendeckenden Ausbau kostenloser digitaler Zugänge – von Ladestationen über WLAN bis zu öffentlich zugänglichen PCs in allen Stadtteilen – als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Frühzeitige Mitbestimmung aller Betroffenengruppen nach dem Prinzip Nichts über uns, ohne uns wird als demokratisches Mindestmaß definiert, um Vertrauen zu stärken und Lösungen an realen Bedarfen auszurichten.

Im Feld Künstliche Intelligenz wird eine transparente, datenschutzkonforme Steuerung gefordert, bei der Datenverarbeitung in Europa erfolgt, Verwaltungsdaten nicht für Trainingszwecke genutzt und besonders schutzwürdige Daten nach DSGVO ausgeschlossen werden. Die Verwaltung soll zugleich personell und finanziell so ausgestattet werden, dass digitale wie analoge Angebote ohne Überlastung der Beschäftigten bereitgestellt werden können. Ergänzend werden gezielte finanzielle Hilfen für Endgeräte (etwa via Jobcenter) und niedrigschwellige Beratungsangebote für Fachkräfte, Eltern und Bürgerinnen verlangt, um Armut als Haupttreiber sozialer Ausgrenzung abzufedern.

Soziale Teilhabe und digitale Zugänglichkeit

Die Arbeitsgruppe Soziale Teilhabe und digitale Zugänglichkeit legt den Fokus deutlich auf Armut als strukturelle Wurzel digitaler und sozialer Ausgrenzung. Hamburg weist laut Dokumentation einen hohen Anteil armutsgefährdeter Haushalte auf, besonders bei Kindern, Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationshintergrund, was die Umsetzung von SDG 1 und SDG 10 zu einer akuten kommunalen Aufgabe macht. Entsprechend wird gefordert, Informations‑ und Antragswege für Hilfen wie das Bildungs‑ und Teilhabepaket deutlich zu vereinfachen und digitale Verfahren so zu gestalten, dass sie nicht neue Hürden erzeugen.

Die Gruppe verknüpft digitale Infrastruktur mit Sozialpolitik, indem sie den Abbau der digitalen Spaltung zwischen Jüngeren und Älteren explizit an Bildungs‑ und Ausstattungsprogramme knüpft. Gleichzeitig wird betont, dass analoges Miteinander (Begegnungsräume, Kulturangebote, wohnortnahe Aktivitäten) unverzichtbar bleibt und digitale Angebote nur ergänzen dürfen, um Isolation zu verhindern. Damit wird Digitalisierung als Querschnittsaufgabe verhandelt, die Stadtentwicklung, Sozialpolitik und Kulturpolitik zwingend zusammendenken müssen.

Bildung: Digitalität als Schlüsselqualifikation

Die Arbeitsgruppe Bildung: Schlüsselqualifikation Digitalität verankert digitale Bildung explizit in den Zielen SDG 4 zu hochwertiger Bildung, SDG 10 zur Verringerung von Ungleichheiten und SDG 16 zu starken Institutionen. Pädagogische Fachkräfte sollen verpflichtend und kontinuierlich in Medienbildung qualifiziert werden, um Kinder und Jugendliche kompetent und reflektiert im digitalen Raum begleiten zu können. Die Gruppe betont, dass nur eine Kombination aus theoretischem Wissen und praktischer Medienproduktion (etwa durch eigenes Erstellen digitaler Inhalte) kritisches Denken, Kreativität und Reflexion stärkt.

Zugleich werden niedrigschwellige Beratungsstellen für Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche gefordert, die Fragen zu Technik, Inhalten und Datenschutz adressieren und so selbstbestimmte, sichere Teilhabe ermöglichen. Lernen im digitalen Zeitalter soll die 4K – kritisches Denken, Kreativität, Kollaboration, Kommunikation – fördern und sowohl digitale als auch analoge Räume bewusst gestalten. Analoge Lernräume wie Lernbüros, sichere Räume für Identität, Irritation und Reflexion sowie hybride Lebenswelten werden als Gegenpol zu digitaler Reizüberflutung und als Voraussetzung für stabile Beziehungen hervorgehoben.

Datenschutz und KI: Vertrauen als Voraussetzung

Die Arbeitsgruppe Datenschutz und Künstliche Intelligenz diskutiert KI‑Einsatz in der Verwaltung entlang von SDG 16 zu Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen sowie SDG 9 zu Industrie, Innovation und Infrastruktur. Zentral ist die Forderung, Datenschutz beim Einsatz von KI zu gewährleisten, indem etwa KI‑Werkzeuge wie das verwaltungsinterne Sprachmodell LLMoin nur in enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und mit klaren Eckpunkten betrieben werden. Dazu gehören Datenverarbeitung in Europa, Ausschluss besonders schützenswerter Daten und der Verzicht auf Nutzung von Verwaltungsdaten für Trainingszwecke.

Die Gruppe fordert zudem Transparenz über Funktionsweise und Datenflüsse, eine klare Abgrenzung zwischen KI‑Systemen und klassischen Suchmaschinen sowie intensive Qualifizierung der Beschäftigten. Zugleich thematisiert sie die Grenzen nationaler Datenschutzregeln angesichts globaler Datenströme und macht auf die besondere Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen im Kontext von KI aufmerksam. KI‑Gestaltung wird dabei ausdrücklich als ethische, nicht nur technische Aufgabe beschrieben, bei der Datenschutz, Anti‑Diskriminierung und Arbeits‑ sowie Teilhaberechte untrennbar verbunden sind.

Inklusion und Digitalisierung: Disability Studies im Zentrum

Die Arbeitsgruppe Inklusion und Digitalisierung, unterfüttert durch einen Impuls aus den Disability Studies, analysiert Digitalisierung als ambivalente Kraft, die Inklusion fördern, aber auch neue Ausschlüsse produzieren kann. Assistive Technologien werden als potenziell befreiend, zugleich aber als normativ auf Selbstständigkeit ausgerichtet beschrieben, wenn sie Behinderung vor allem kompensieren oder unsichtbar machen sollen. Daraus leitet die Gruppe die Forderung ab, Behinderung konsequent als Ausdruck menschlicher Vielfalt im Sinne der UN‑Behindertenrechtskonvention zu verstehen und Inklusion von Beginn an in technische Entwicklungen zu integrieren.

Konkret fordert die Arbeitsgruppe mehr Beratung und Schulung für Nutzerinnen und Fachkräfte, die verbindliche Sicherung von Barrierefreiheit als Menschenrecht und schnellere Entscheidungen der Kostenträger. Sie verlangt höhere Zuschüsse der Krankenkassen, etwa für Hilfsmittel wie Hörgeräte, stärkere Bewusstseinsbildung in Gesellschaft und Politik und wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen Barrierefreiheit. Ergänzend wird eine kritische Begleitung der Nebenwirkungen digitaler Technologien eingefordert, um neue Barrieren früh zu erkennen und zu verhindern.

Der Prozess des Hamburger Ratschlags

Der 14. Hamburger Ratschlag fand am 11. April 2025 im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof statt und wurde von sechs Hamburger Nichtregierungsorganisationen gemeinsam getragen. Das Programm umfasste eine Begrüßung durch ver.di, eine Einführung des SoVD‑Landesvorsitzenden, zwei fachliche Impulse zu digitaler Teilhabe in der Verwaltung und zu Partizipation in analogen und digitalen Räumen sowie fünf thematische Arbeitsgruppen. Diese Arbeitsgruppen arbeiteten jeweils unter fachlicher Begleitung und formulierten auf Basis intensiver Diskussionen ihre Forderungen, die in einer gemeinsamen Abschlussrunde vorgestellt und verdichtet wurden.

Die Dokumentation betont, dass der Ratschlag kein punktuelles Ereignis, sondern Teil eines längerfristigen Governance‑Prozesses zur Umsetzung der UN‑Agenda 2030 in Hamburg ist. Die Ergebnisse sollen dem Senat gegenüber kontinuierlich eingebracht werden, begleitet von Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und weiteren Formaten der zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Die federführenden Organisationen (SoVD, ver.di, Zukunftsrat Hamburg, Lawaetz‑Stiftung, W3_ und SID Hamburg) knüpfen damit an ihre laufenden Aktivitäten zu sozialer Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung an.

Einladung zum Mitwirken

Die Veranstalter*innen machen deutlich, dass die Umsetzung der Forderungen nur gelingt, wenn sich weitere Akteurinnen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik einbringen. Die Dokumentation versteht sich daher ausdrücklich als Einladung, die Debatten zur digitalen Transformation Hamburgs aufzugreifen, weiterzuführen und in konkrete Projekte zu übersetzen. Wer sich engagieren möchte, findet über die beteiligten Organisationen niedrigschwellige Anschlüsse, um Themen wie digitale Teilhabe, Barrierefreiheit, Medienbildung und inklusive KI‑Politik gemeinsam voranzubringen.


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