Mehr Frauen in die Parlamente! Für ein Hamburger Paritätsgesetz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Hamburg (DGB HH) unterstützt die Initiative des Senats für ein Paritätsgesetz.

Bei einem Treffen mit Justizsenatorin Anna Gallina heute im Gewerkschaftshaus sagte Katja Karger (Vorsitzende DGB HH): „Wir wollen mehr Frauen in Hamburgs Parlamenten! Sowohl in der Bürgerschaft, als auch in den Bezirken. Wenn die Parteien ihre Listen nicht von allein gleichberechtigt aufstellen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Schließlich liegt der Frauenanteil an Hamburgs Bevölkerung bei knapp über der Hälfte. Deswegen wollen wir auch auf der politischen Ebene volle Gleichberechtigung. Nur ein Paritätsgesetz sorgt für echte Gleichstellung und Chancengleichheit für Frauen Alles andere käme einem Verstoß gegen das Grundgesetz gleich.“

 

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich freue mich sehr, dass der DGB als starke Stimme in unsere Stadt dieses Vorhaben unterstützt. Es ist eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. Dass Frauen dort nach wie vor unterrepräsentiert sind, ändert man nicht mit warmen Worten. Wir brauchen verbindliche Regelungen. Dabei hilft es auch, über den Tellerrand hinauszuschauen. Frankreich läuft gut mit einem solchen Gesetz, das es dort schon seit 20 Jahren gibt. Am Ende geht es darum, wie Macht in einer Gesellschaft verteilt ist. Da gibt es bei uns noch immer ein Missverhältnis, an das wir ranmüssen.“

In Thüringen war ein Paritätsgesetz zuletzt vom Landesverfassungsgericht gestoppt worden. In Brandenburg befindet es sich noch in einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Sollte es auch in Hamburg zu Klagen gegen ein solches Gesetz kommen, sieht Karger gute Chancen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in Hamburg Bestand haben könnte: „Im Gegensatz zu Thüringen ist in der Hamburger Landesverfassung nicht nur eine Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sondern auch die Verpflichtung zur Förderung der gleichberechtigten Vertretung in öffentlich-rechtlichen Beschlussorganen festgeschrieben.“

Zahlen laut aktuellem Gleichstellungsmonitor:

Aktuell beträgt der Frauenanteil in der Hamburgischen Bürgerschaft bei 46 Prozent.

In den Bezirksversammlungen variiert er zwischen 35 und 45 Prozent.

Von den elf Senator/-innen sind nur vier Frauen.

Hintergrund

Das Grundgesetz postuliert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Seit 1994 fordert es den Staat auf, deren tatsächliche Durchsetzung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

DGB HH Medienmitteilung 39/20 30.9.2020