„Mit uns! Inklusion gestalten.“ Beteiligungsverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Menschen mit Behinderungen haben Rechte, die ihnen verbindlich zustehen. Wie diese umgesetzt werden, regelt in Hamburg seit 2012 ein Landesaktionsplan. 2023 soll ein neuer Aktionsplan in die Umsetzung gehen. Zur Entwicklung des neuen Plans gibt es ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren.

„Nicht über uns ohne uns!“: Unter diesem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention entwickelt Hamburg den Hamburger Landesaktionsplan unter Beteiligung Betroffener weiter. Einen Schwerpunkt bildet eine Online-Befragung vom 22. März bis 3. Mai 2021.

Was müssen wir in Hamburg verändern, damit Menschen mit Behinderungen überall die gleichen Chancen haben – zum Beispiel in der Schule oder auf der Arbeit? Wie können wir unsere Stadt so gestalten, dass jede und jeder überall dabei sein kann – egal, ob im Wohnviertel, beim Sport oder im Kino? Unter www.hamburg.de/mit-uns richten sich diese und viele weitere Fragen an alle Menschen mit Behinderungen, die in Hamburg wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen. Dazu zählen auch die rund 240.000 Hamburgerinnen und Hamburger mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20.

Ergänzt wird das Beteiligungsverfahren mit Workshops für Menschen mit Behinderungen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Für Kinder und Jugendliche wird ein eigenes Beteiligungsformat entwickelt. Alle Ergebnisse fließen in die Bewertung und Neugestaltung von Maßnahmen ein.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Nichts über uns ohne uns, heißt es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Alle Menschen, so verschieden sie sind, sollen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben. Das gilt nicht nur in der Sache, um die es geht, sondern auch für den Weg dahin. Mit dem Beteiligungsverfahren möchten wir gemeinsam mit Hamburgerinnen und Hamburgern erarbeiten, welche Maßnahmen in den neuen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen werden sollen. Wir sind dankbar für alle Vorschläge und hoffen auf eine breite Resonanz.“

Kerrin Stumpf, Vorsitzende der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG): „Der Landesaktionsplan markiert beim Marathon der Inklusion die Hamburger Strecke; an der Weiterentwicklung beteiligt sich die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen selbstverständlich gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen und weiteren Interessenvertretungen. Aus unserer Sicht der Selbsthilfe geht es im Beteiligungsverfahren darum, auf die gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung für Gleichstellung in sämtlichen Bereichen hinzuweisen, wie u. a. Mobilität, Barrierefreiheit, Assistenz, Wohnungs- und Stadtentwicklung, Bildung, Arbeit, für Lösungen insbesondere mit Blick auf die am stärksten und teilweise mehrfach von Behinderungen Betroffenen.“

Der Hamburger Landesaktionsplan, das Instrument des Senats zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wurde 2012 erstmals vorgelegt. Er verfolgt seit 2012 die Aufgabe, die UN-BRK und damit verbundene Leitidee Inklusion umzusetzen. Zum 10-jährigen Jubiläum der UN-BRK im Jahr 2019 hatte die Stadt Hamburg die Fortschreibung des Landesaktionsplans beschlossen.

Die UN-Konvention gilt seit dem 26. März 2009. Sie ist eines von 8 Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. 171 Länder haben sich zur Umsetzung verpflichtet. Inklusion zu erreichen, Barrieren zu beseitigen, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleiche Rechte für alle in Bildung und Arbeit sind wesentliche Aspekte der Vereinbarung. Hierzu gehören barrierefreie Räume, der Einsatz von Blindenschrift und Leichter Sprache genauso wie die freie Wahl von Wohnformen und ein inklusiver erster Arbeitsmarkt.

Informationen zum Beteiligungsverfahren finden sich in den kommenden Monaten fortlaufend unter www.hamburg.de/mit-uns