Nachhaltigkeit jetzt zur verbindlichen politischen Leitlinie erklären!

Stellungnahme zur Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Titel Stellungnahme

Die Bundesregierung überarbeitet erneut ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Entwurf soll im September zur Kommentierung vorliegen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie endlich zur Maxime deutscher Politik zu erheben. Bislang wird die Nachhaltigkeitsstrategie dem Anspruch nicht gerecht, der zentrale Referenzrahmen für die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 zu sein. Deshalb schlägt das Netzwerk Agenda 2030 in der aktuellen Stellungnahme „Nachhaltigkeit jetzt zur verbindlichen politischen Leitlinie erklären!“ konkrete Maßnahmen vor, die besonders geeignet sind, die Nachhaltigkeit im jeweiligen Politikfeld voranzubringen. Die Stellungnahme können Sie hier bei VENRO herunterladen.

Das Netzwerk Agenda 2030 engagiert sich für die ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in und durch Deutschland. Die in ihm aktiven Verbände setzen sich bei politischen Entscheidungsträger_innen für eine Wende in Richtung Nachhaltigkeit in allen Politikfeldern ein. Sie entwickeln eigene Konzepte und Vorschläge, damit die Nachhaltigkeitsziele zügig erreicht werden. Darüber hinaus tragen sie durch eigene Projekte dazu bei, die Ziele der Agenda 2030 zu verwirklichen.

Nachhaltigkeit jetzt zur verbindlichen politischen Leitlinie erklären!

Das Netzwerk Agenda 2030 fordert die Bundesregierung auf, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Maxime deutscher Politik zu erheben.

Die Bundesregierung überarbeitet erneut ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Mit dieser will sie einen Beitrag leisten, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Eines der Hauptziele der Agenda 2030 ist es, weltweit Hunger und Armut zu überwinden und soziale Ungleichheit zu reduzieren. Weiter sollen die Auswirkungen des Klimawandels, wie Dürren und Überschwemmungen, gemindert werden. Auch Umweltbelastungen sollen an Land und im Meer verringert werden.

Die Corona-Pandemie verstärkt existierende Ungleichheiten

Die Notwendigkeit eines Umsteuerns in Richtung Nachhaltigkeit wird aktuell durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen einmal mehr unterstrichen. Sie verdeutlichen und verschärfen die Schwächen ungleicher Gesellschaften und unseres globalisierten Wirtschaftssystems. Schon jetzt ist absehbar, dass marginalisierte und vulnerable Gruppen besonders betroffen sein wer-den. Diese haben oftmals nicht nur eine schlechtere Gesundheitsversorgung, sondern auch keine oder eine nur unzureichende soziale Sicherung. In Deutschland leiden vor allem von Armut betroffene Menschen, wie Hartz IV-Empfänger_innen, unter ihnen viele Kinder und Jugendliche, unter entfallenden Schulspeisungen und steigenden Lebensmittelpreisen. Gemeinnützige Organisationen, die Kinder- und Jugendbetreuung, Lernhilfen und kostenlose Mahl-zeiten anbieten, mussten wegen des Kontaktverbots schließen.1 Ältere Menschen sind von sozialer Isolation aufgrund der Kontaktbeschränkungen stark betroffen. Sie verfügen oft über weniger digitale Kompetenzen und Zugänge im Vergleich zu jüngeren Menschen. Das be-grenzt ihre soziale Teilhabe.

Millionen von Menschen weltweit erleiden teils massive Einkommensverluste, weil sie arbeitslos werden oder in Kurzarbeit gehen müssen. Wanderarbeiter_innen können Landesgrenzen nicht mehr passieren, um ihr Einkommen zu sichern, oder sie sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, weil sie unzulängliche Transportmöglichkeiten und beengte Unterkünfte nutzen müssen. Informell und prekär Beschäftigte, vor allem im städtischen Umfeld, werden durch Ausgangsbeschränkungen daran gehindert, ihrer Einkommenstätigkeit, ohnehin oft nur tageweise, nachzugehen. Beengte Wohnverhältnisse in informellen Siedlungen und Slums erhöhen das Ansteckungsrisiko. Besonders betroffen von Einkommensverlusten und Arbeitslosigkeit sind auch Solo-Selbständige und Kulturschaffende. Die Ungleichheit der Ein-kommen von Männern und Frauen ist in der Krise nochmals besonders deutlich geworden. Arbeit, die nun als systemrelevant gilt, zum Beispiel im Lebensmittelhandel, in der Pflege oder haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht nur weiblich geprägt, sondern auch chronisch unterbezahlt.

Schwache und unterfinanzierte Gesundheitssysteme stoßen an ihre Grenzen

In der Folge der Pandemie stehen staatliche Gesundheitssysteme aufgrund von Personal- und Materialmangel teilweise kurz vor dem Zusammenbruch. Die forcierte Ökonomisierung des Gesundheitswesens und Sparprogramme als Teil internationaler Strukturanpassung haben dafür gesorgt, dass es kaum noch Spielräume gibt. Das knappe Pflegepersonal arbeitet unter schwierigen Bedingungen und mit unzureichender Bezahlung. Dringend notwendige Medizin-produkte, wie Geräte und Schutzkleidung, sind in armen Ländern nur in katastrophal geringer Zahl vorhanden.

Menschenrechte geraten in der Krise unter Druck

Im Zuge der Bekämpfung des Corona-Virus wurden Menschenrechte teils massiv missachtet. Insbesondere repressive Regime missbrauchten die Pandemie, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und demokratische Mechanismen weiter auszuhebeln.

Auch in demokratischen Ländern wurden Grundrechte, wie die Versammlungsfreiheit, deutlich eingeschränkt, um die Ausbreitung des Virus möglichst effektiv zu begrenzen. Solche massiven Beschränkungen müssen angemessen und verhältnismäßig, zeitlich begrenzt, transparent und überprüfbar erfolgen. Keinesfalls darf zugelassen werden, dass Einschränkungen der Grundrechte nicht zurückgenommen werden.

Daneben sind andere Menschenrechte, wie das Recht auf Ernährung und Arbeit durch die Auswirkungen des Virus und seiner Bekämpfung gefährdet. Menschenrechtlich bedenklich ist zugleich, wenn Staaten ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen und die Pandemie kleinreden.

Nachhaltigkeit muss bei Konjunkturmaßnahmen eine verbindliche Leitlinie sein

Die Bundesregierung muss Nachhaltigkeit bei der Wiederbelebung der Konjunktur nach der Krise zur verbindlichen Leitlinie machen. Entscheidend ist, dass für alle in diesem Zusammen-hang geplanten Maßnahmen neben der ökonomischen auch die soziale und ökologische Nachhaltigkeit handlungsleitend sind.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mittel für Maßnahmen aufzuwenden,

   die dazu beitragen, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen;

   die die Handlungsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft gegen weitere Infektionswellen und mögliche neue Pandemien zu stärken. Dies betrifft auch und vor allem das Gesundheits-und Pflegesystem, in dem endlich eine angemessene Bezahlung von Pflegekräften und Sorgearbeit erreicht werden muss.

Außerdem darf die Bundesregierung nicht zulassen, dass

  • Menschenrechte durch Maßnahmen gegen das Corona-Virus verletzt werden. Zudem müssen alle Einschränkungen der Grundrechte wieder zurückgenommen werden. Da-für muss sich Bundesregierung auch bei ihren Partnerländern einsetzen.

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zum Instrument des Wandels machen

Die Bundesregierung hatte die Nachhaltigkeitsstrategie zu ihrem zentralen Referenzrahmen für die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 erklärt. Diesem Anspruch wird die Strategie derzeit nicht gerecht. Sie bleibt in ihrer politischen Zielsetzung und ihren Maßnahmen weit hinter den Schritten zurück, die notwendig wären, um die globalen Ziele zu erreichen. Insbesondere werden soziale Aspekte vernachlässigt. Auch die kulturelle Dimension von Nachhaltigkeit und die Vielfalt der kulturellen Ressourcen unserer Gesellschaft bleiben außen vor. Dar-über hinaus werden die Auswirkungen, die deutsches Handeln auf die ärmsten Länder hat, nur unzureichend berücksichtigt. Aber auch Maßnahmen zur Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit müssen größere Bedeutung erlangen. Ihr größtes Manko ist jedoch, dass die Nachhaltigkeitsstrategie im politischen Handeln nicht den Stellenwert hat, der nötig wäre, um die genannten Krisen zu bewältigen, der Verantwortung Deutschlands in der Welt gerecht zu wer-den und angemessen an einem Übergang zu einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschafts-weise zu arbeiten.

Sogar ihren selbst gesteckten Zielen hinkt die Bundesregierung deutlich hinterher. Das Statistische Bundesamt hält in seinem Indikatorenbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie 2018 fest, dass es bei mehr als der Hälfte der 66 Indikatoren zu langsam voran oder sogar in die falsche Richtung geht.2 Außerdem wird das Prinzip „Niemanden zurücklassen“ aus der Agenda 2030 nicht ausreichend berücksichtigt, unter anderem weil eine entsprechende Aufschlüsselung der Indikatoren fehlt. Bereits 2017 hatten wir darauf hingewiesen, dass viele Ziele, Maßnahmen und Indikatoren der Bundesregierung wenig ehrgeizig, selten kohärent und teilweise am Kern der Problematik vorbei gesetzt wurden.3

Es ist an der Zeit, Nachhaltigkeit verbindlich zur überwölbenden Leitlinie der gesamten deut-schen Politik zu erklären. Die Bundesregierung ist aufgefordert, klare Vorgaben für alle Res-sorts zu formulieren, damit alle Ministerien die Nachhaltigkeitsstrategie und die Ziele der Agenda 2030 kohärent umsetzen und niemand zurückgelassen wird. Sie sollte zudem regel-mäßig im Bundestag Rechenschaft ablegen und die Erkenntnisse aus den Ressortberichten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Indikatorenbericht des statistischen Bundesamts vorstellen und in öffentlicher Sitzung diskutieren lassen. Darüber hinaus sollte sie einen jährlichen Kohärenzbericht vorlegen, der ebenfalls im Bundestag diskutiert und von der Zivilgesellschaft kommentiert werden kann. Außerdem sollte sie sich dafür einsetzen, dass die parlamentarische Befassung mit der Nachhaltigkeitsstrategie deutlich gestärkt wird. Der Par-lamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung sollte aufgewertet werden, indem er in die Lage versetzt wird, eine wirksame Nachhaltigkeitsprüfung aller künftigen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen im Sinne eines „Nachhaltigkeits-TÜV“ durchzuführen.

Für eine nachhaltigere Politik spricht sich auch die Mehrheit der Bevölkerung aus: Nach einer gemeinsamen repräsentativen Umfrage des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes zum Umweltbewusstsein, nannten bei der Frage nach dem Stellenwert der gesellschaftlichen Herausforderungen 63 Prozent der Befragten soziale Gerechtigkeit, 65 Prozent den Zustand des Bildungssystems und 68 Prozent den Umwelt- und Klimaschutz.4 Die Bundesregierung muss also jetzt handeln.

Hier folgen nun unsere Vorschläge für neue Maßnahmen für die Nachhaltigkeitsstrategie. Wir konzentrieren uns auf die Politikbereiche, zu denen Mitglieder unseres Netzwerks Agenda 2030 arbeiten und die besonders geeignet sind, Nachhaltigkeitseffekte für das jeweilige Politikfeld anzustoßen.

Die Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen umsetzen, um die Klima- und Biodiversitätskrisen zu lösen

Immer mehr Menschen sind weltweit, vor allem in den ärmsten Ländern, von den Folgen des Klimawandels und der Zerstörung der Umwelt betroffen.5 Umweltzerstörungen sind unter anderem Folge von Rohstoffausbeutung und des Eintrags von Plastik und Chemikalien ins Meer. Mit unserer Wirtschafts-, Klima- und Umweltpolitik haben wir direkten Einfluss auf die Lebens-bedingungen in den ärmsten Ländern. Dort leben rund 2,5 Milliarden Menschen von kleinbäuerlicher Landwirtschaft, die für viele die einzige Quelle des Einkommens und der Ernährung ist. Daher ist es für sie lebensbedrohlich, wenn sie durch Überschwemmungen oder Dürren, durch erschöpfte Wasserreserven und Böden ihre Existenzgrundlage verlieren.6 Die Auswirkungen der Klima- und Umweltkrise und die Folgen einer nicht nachhaltigen Produktionsweise sind auch in Deutschland schon deutlich zu spüren. Erstmals zählte Deutschland 2018 zu den Ländern, die von Extremwetterereignissen, wie extremer Hitze und Stürmen, am stärksten be-troffen waren. Die Ernteverluste lagen bei etwa 50 bis 70 Prozent, bisweilen kam es zu Total-ausfällen. Die Gesamtschäden beliefen sich auf schätzungsweise 4,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen unter anderem in der Landwirtschaft die Folgen nicht nachhaltiger Ressourcennutzung und industrieller Produktionsweisen. Ein Drittel der Insekten- und Spinnenarten in Deutschland ist seit 2009 verschwunden. Als Ursache gelten unter anderem Monokulturen und der übermäßige Spritzmitteleinsatz sowie der weiterhin zunehmende Flächenverbrauch. So wurden 2016 täglich noch 62 Hektar versiegelt. Dies entspricht in etwa einem Einfamilienhaus pro Minute. Auf diese Weise gehen fruchtbare Böden für die Landwirtschaft und natürliche Flächen in der Landschaft verloren. Nicht zuletzt, weil es rund 2.000 Jahre dauert, bis zehn Zentimeter fruchtbarer Boden entstehen, sollte dies vermieden werden. Eine Senkung des

Landschafts- und Flächenverbrauch auf Netto-Null Hektar sollte deshalb bis 2030 erreicht werden.

Kohlendioxid trägt entscheidend zur Erwärmung der Atmosphäre bei. In Deutschland werden jährlich pro Kopf rund elf Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen.7 Ein Ausstoß von weniger als einer Tonne wäre nachhaltig. Mit etwa 40 Prozent entsteht mit Abstand der größte Teil dieses klimaschädlichen Gases bei der Gewinnung von Strom und Wärme aus Braun- und Steinkohle. Die Bundesregierung hat mit dem Klimapaket ein äußerst bescheidenes Signal gesetzt, diese Emissionen zu reduzieren. Dieses muss sie jetzt deutlich ambitionierter aus-gestalten und unverzüglich umsetzen, um ihr selbstgestecktes Ziel zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.

Die Bundesregierung muss den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger beschließen und endlich konkrete Maßnahmen ergreifen, die Nachhaltigkeit sichern und dem Schutz von Umwelt-und Klima dienen. Die Programme zum Ankurbeln von Investitionen und Konsum infolge der Corona-Krise müssen eng mit den Klimazielen verbunden werden. Ein Ausbau von Grünflächen in den Städten kann den Klimazielen dienen und würde notwendigen Freiraum für die Menschen schaffen. Die Corona-Krise hat veranschaulicht, wie dringend notwendig ausreichend städtischer Naherholungsraum ist.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

  • Einen Nachhaltigkeits-Check für alle direkten und indirekten Subventionen einführen und Steuererleichterungen oder -befreiungen für fossile Energieträger und Rohstoffe auf den Prüfstand stellen. Alle (EU-)Agrarsubventionen für die industrielle und export-orientierte Landwirtschaft müssen gestrichen werden. Nur so erhalten nachhaltige Pro-duktionsweisen wenigstens gleichrangige Wettbewerbschancen.
  • Einen Anteil aus Erneuerbaren Energien am Gesamtstrommix von mindestens 75 Pro-zent bis 2030 erreichen. Zu diesem Zweck sind Hindernisse beim Ausbau Erneuerba-rer Energien aufzuheben, und der Netzausbau ist zu beschleunigen.
  • Mindestens vier Milliarden Euro ab 2020 jährlich und dauerhaft für die internationale Klimafinanzierung bereitstellen, der Beitrag zum Grünen Klimafonds verdoppeln und jährlich mindestens 70 Milliarden für den Anpassungsfonds zusagen.
  • Die doppelte Innenentwicklung gezielt fördern, das heißt die Innenstädte sollten nach-verdichtet und dabei das Grün weiterentwickelt werden. Zudem sollte eine Verringe-rung des Baus in Außenbereichsflächen erwirkt werden, das heißt, dass Artikel 13b des Baugesetzbuchs nicht verlängert werden darf.
  • Zeitnah eine ökologische Waldpolitik entwickeln, die mindestens folgende Elemente umfasst: Den Ausweis neuer Schutzgebiete, die natürliche Verjüngung der Wälder und die Abwendung von Holzmonokulturen sowie des Anbaus fremder Arten, die weitge-hende Beschränkung der Holzverwendung auf den Bau und die deutliche Begrenzung der Nutzung von Holz als Energiequelle sowie die Reduzierung von Einweg-Verpa-ckungen und Papierverbrauch. Holzimporte aus Raubbau und illegalem Holzhandel müssen durch stärkere Kontrollen und entsprechende Sanktionen bekämpft werden.

Die Bundesregierung muss die Verkehrswende realisieren

Autos, Motorräder und Flugzeuge sind weiterhin die klima-und umweltschädlichsten Fortbe-wegungsmittel. Allein 2019 wurden in Deutschland mehr als 3,6 Millionen PKW8 neu zugelassen und weltweit rund 80 Millionen Neufahrzeuge verkauft9. Insbesondere von Armut betroffene Menschen leiden unter den gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung, weil sie oftmals in stark verkehrsbelasteten Gebieten leben. Zu den Risikogruppen zählen auch Kinder, bei denen winzige Mengen von Schadstoffen lebenslange Folgen haben können, und ältere Menschen, weil mit dem Alter die Fähigkeit des Körpers Schadstoffe zu eliminieren sinkt.10

83,7 Prozent der Menschen in Deutschland nutzten 2015 das Auto für den Weg zur Arbeit und zu Freizeitaktivitäten. Der Endenergieverbrauch im Personennahverkehr entwickelt sich der-zeit gegenläufig zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie.11 Gegenüber 2005 stieg 2016 der Endenergieverbrauch in der Güterbeförderung, vor allem auf der Straße, um zehn Prozent. Diesen Trend fördert die Bundesregierung: Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan umfasst rund 1.300 Straßenneubauprojekte. Verbrennungsmotoren werden weiterhin subventioniert. Der motorisierte Individual-und Güterverkehr steht im Zentrum der Forschung und Entwick-lung von neuen Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen. So wird die Bundesregie-rung nicht ihr Ziel erreichen, den Energieverbrauch im Güter-und Personenverkehr bis 2030 um 15 bis 20 Prozent zu senken.

Nachhaltige Entwicklung verlangt eine tatsächliche Verkehrswende und das klare Bekenntnis zu nachhaltiger, barrierefreier und inklusiver Mobilität. Das bedeutet, den Verkehr insgesamt zu reduzieren, den Güter-und Personenverkehr wieder auf die Schiene zu setzen und den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Ein solcher systematischer Auf- und Ausbau eines sicheren, barrierefreien und erschwinglichen Nahverkehrs trägt dazu bei, Luftverschmutzung, Feinstaubbelastung und Kohlenstoffdioxidausstoß zu verringern. Weltweit stieg der Anteil der Menschen, die Zugang zu einem solchen Nahverkehr haben, um knapp ein Fünftel. Insgesamt liegt er nur bei rund 53 Prozent.12 Besonders von Armut betroffene Menschen, El-tern und Kinder, Jugendliche, junge und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen treffen beim Zugang zu diesen Transportmitteln oftmals auf physische und soziale Barrieren.

Um Fehlentwicklungen von Investitionen im Verkehrsbereich entgegenzuwirken, ist es not-wendig, bei der Projektauswahl und bei der Projektdurchführung auf Kosteneffizienz zu ach-ten. Investitionen sollten nicht nur in prestigeträchtige Hochgeschwindigkeitsprojekte, sondern vielmehr in der Fläche getätigt werden. Die Öffentlichkeit muss frühzeitig und umfassend in die Entwicklung und Umsetzung solcher Projekte eingebunden werden.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass es möglich ist, den Flugverkehr und den motorisierten In-dividualverkehr deutlich zu reduzieren. Business-Meetings finden über digitale Instrumente statt. Einige Städte, wie beispielsweise Berlin und Bogotá, widmen, wenn auch zunächst nur zeitlich begrenzt, Straßen zu Fahrradwegen um, Menschen einen sichereren Weg zur Arbeit, zum Einkauf oder für Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.13 Die Bundesregierung sollte diese Initiativen anerkennen und sie nutzen, um die Verkehrswende umzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

  • Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den nächsten Jahren mit dem Ziel, öffentliche Verkehrsmittel zu stärken und klimaentlastende Projekte zur Verkehrs-verlagerung gezielt zu fördern. Gleichzeitig müssen sowohl für den Personen-als auch für den Güterverkehr die Investitionsmittel für Schienenwege verstetigt und ausgeweitet werden.
  • Sofortiger Start eines Zehnjahresprogramms, um einen flächendeckenden, kosteneffi-zienten und kundengewinnenden öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten und auszubauen. Der Zugang zu diesem muss für alle Menschen in Deutschland, aber auch weltweit sicher, kostengünstig und barrierefrei gestaltet werden.
  • Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau der Infrastruktur, vornehmlich von sicheren Radwegen und Leihradangeboten. Außerdem müssen Städte und Gemeinden so gestaltet werden, dass sie möglichst kurze Wege für Versorgung, Wohnen und Arbeiten auch für Fußgänger_innen bieten.

Die Bundesregierung muss bezahlbaren Wohnraum schaffen

Wohnen ist ein Menschenrecht. Weltweit ist Wohnen aber vor allem in Städten besonders für Menschen mit geringen Einkommen unbezahlbar geworden. Oftmals wird bezahlbarer Wohn-raum durch Spekulationen mit Immobilien, Boden und Land sowie auf künftig steigende Mieteinnahmen knapp. Zudem wird er durch Stadtsanierungs- und Stadtentwicklungspläne im Zuge wirtschaftlicher Entwicklung verdrängt.14 Global lebt rund eine Milliarde Menschen in Slums oder informellen Siedlungen, von denen 80 Prozent in den Ländern Afrikas und Asiens liegen. Bis 2030 muss weltweit für schätzungsweise weitere drei Milliarden Menschen bezahl-barer und angemessener Wohnraum geschaffen werden. Die Wohnkosten sind in vielen Städ-ten im globalen Süden entsprechend des Preis-Einkommen-Verhältnisses um rund 28 Prozent höher als in Industrieländern.15 Dort, wo die Wirtschaft boomt und die Entwicklung fortschreitet, werden Menschen wohnungslos. Die Absicherung von Mieter_innen in der derzeitigen Krisen-situation sollte die Bundesregierung nutzen und zum Anlass nehmen, um den Wohnungsmarkt für die Zukunft sozial zu gestalten.

Denn bezahlbarer Wohnraum wird auch in Deutschland vor allem in den Ballungszentren knapp bleiben. Im Jahr 2018 waren in Deutschland schätzungsweise 237.000 Menschen woh-nungslos.16 Das sind rund elf Prozent mehr als noch in 2017. Zu den Ursachen für diese Zu-nahme zählen die kontinuierlich steigenden Mieten bei gleichzeitigem Schrumpfen des Be-standes an sozialem Wohnraum.17 In der Zeit von 2008 bis 2018 sind in Großstädten und Ballungszentren, wie München oder Berlin, die Mieten um teilweise bis zu 100 Prozent gestiegen. Besonders von Wohnungslosigkeit bedroht sind vor allem Menschen mit niedrigen Ein-kommen, diejenigen, die Transferleistungen erhalten, Alleinerziehende und junge Erwachsene oder ältere Menschen.18 Die Bundesregierung will den Anteil derjenigen, die mehr als 40 Pro-zent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für das Wohnen ausgeben müssen, bis 2030 auf 13 Prozent senken. Vor allem für Menschen mit geringen Einkommen muss dies gelingen. Auch muss sie mehr barrierefreien Wohnraum schaffen und Diskriminierung sanktionieren.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

 (Re-) Kommunalisierung von Wohnflächen, Förderung von gemeinwohlorientierten Eigentümer_innen und Vermieter_innen und Verabschiedung eines Gesetzes für die Wohnungsgemeinnützigkeit.

 Deutliche Ausweitung des Programms für einen sozialen und preisgünstigen Wohnungsneubau und Schaffung von ausreichend barrierefreien Wohnungen für junge und ältere Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen.

 Unterstützung der Partnerländer im globalen Süden bei der Schaffung von Wohnraum.

Die Bundesregierung muss nachhaltige Landwirtschaft fördern

Die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen warnt eindringlich vor einer Ernährungskrise im Zuge der Corona-Pandemie.19 Die Ernährungssicherheit vieler Menschen im globalen Süden ist aufgrund von Einkommensverlusten wegen der Schließung von lokalen Märkten, auf denen vor allem Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ihre Produkte anbieten, bedroht. Der krisenbedingte Rückgang der Produktion, weil Ernten nicht eingefahren und Saaten nicht ausgebracht werden können, wie auch die Importabhängigkeit und die mit der globalen Rezession einhergehenden Preissteigerungen, tragen zur Ernährungsunsicherheit bei. Die Krise zeigt auch die hohe Abhängigkeit des Ernährungssystems von billiger Arbeit, geleistet vielfach von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Tagelöhner_innen, sowie Saison- und Wanderarbeiter_innen.

In den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sichern nämlich viele Menschen noch ihre Ernährung vor allem über Produkte aus kleinbäuerlicher Landwirtschaft. 43 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte weltweit sind Frauen. Damit sind sie in vielen Ländern das Rückgrat der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährungssicherung. Sie tragen auf den Flächen, die sie bestellen, durch traditionellen und diverseren Anbau zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Tatsächlich verfügen aber nur zehn bis 20 Prozent von ihnen über Grundbesitz.20

Darüber hinaus gehen diesen Menschen durch unseren hohen Fleischkonsum landwirtschaftliche Anbauflächen verloren. Dort werden ungefähr drei Millionen Hektar Land, das entspricht etwa der Fläche Brandenburgs, verbraucht, um jährlich fast 4,5 Millionen Tonnen Sojaschrot nach Deutschland zu importieren und in der Massentierhaltung an Kühe, Schweine und Hühner zu verfüttern.

Wir gefährden ihre Lebensgrundlagen und schädigen durch unseren Überkonsum und unsere importabhängige und exportorientierte Landwirtschaft das Klima, auch weil Regenwälder weiteren Anbauflächen zum Opfer fallen. Geplante neue Handelsabkommen, wie etwa das zwischen der Europäischen Union (EU) und den MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay drohen, diesen Trend weiter zu verschärfen.

Die jüngsten massiven Bauernproteste in Deutschland und Europa zeigen, dass die europäische Landwirtschaftspolitik nicht nur ökologisch, sondern für immer mehr landwirtschaftliche Betriebe auch ökonomisch weit von Nachhaltigkeit entfernt ist. Notwendig ist eine grundlegende Neuorientierung in der Agrarpolitik. Dies kann eine EU-Agrarreform bewirken, die neben einer gerechten und zielgerechten Honorierung bäuerlicher Leistungen zum Klima-, Arten-und Umweltschutz beiträgt. Hierfür können die bislang pauschal und

unbegrenzt pro Hektar ausgeschütteten EU-Direktzahlungen an Landwirt_innen genutzt werden. Es muss verhindert werden, dass diese Zahlungen negative Auswirkungen haben.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

  • Förderung eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens über die Zukunft der Landwirtschaft und die Entwicklung eines Finanzierungskonzepts zur Vermeidung des Strukturbruchs. Der Umbau der Tierhaltung muss angegangen und mit einem zeit-lich, rechtlich und finanziell verbindlichen Umbauplan abgesichert werden. Eine verpflichtende und transparente Haltungskennzeichnung ist unerlässlich, um das Ver-trauen der Gesellschaft in diesen Prozess zu sichern.
  • Entwicklung einer anspruchsvollen 20-Jahres-Strategie für Umwelt-, Klima- und Arten-schutz im Ackerbau. Diese muss es Bäuerinnen und Bauern ermöglichen, ihre Betriebe wirtschaftlich tragfähig so umzubauen, dass sie einen positiven Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Artenschutz leisten können.
  • Anheben der Förderung von Betrieben, die auf den Ökolandbau umstellen wollen, und Aufnahme der Kompensation von Umstellungshürden in die neue EU-Ökoverordnung. Eine Umstellung auf Weidetierhaltung und der Eiweißfütterung weg von importiertem Soja hin zu heimischen Pflanzen wie Bohnen, Klee und Lupinen muss unterstützt wer-den.
  • Deutlicher Ausbau der Förderung ökologischer, kleinbäuerlicher Landwirtschaft ein-schließlich der vor- und nachgelagerten Sektoren, wie Saatzucht oder Molkereiproduktion, in den armen Ländern des Südens. Besonders müssen Frauen in der Landwirtschaft gefördert und umfassend in politische Entscheidungen der Agrarpolitik auf allen Ebenen eingebunden werden. Im Übrigen sollte nur in Projekte investiert werden, die den Freiwilligen Leitlinien für verantwortungsvolle Verwaltung von Land, Fischbestän-den und Wäldern der Ernährungs-und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Na-tionen (FAO) nachkommen. Im Interesse der Ernährungssouveränität ländlicher Ge-meinschaften muss die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Klein-bauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, ratifiziert, umgesetzt und eingehalten werden.

Die Bundesregierung muss Rüstungsexporte in Drittstaaten beenden

Entgegen ihrer Ankündigung, Genehmigungen für Rüstungsexporte an Länder außerhalb der EU und der NATO restriktiver zu handhaben, hat die Bundesregierung 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen an Drittstaaten im Umfang von 2,5 Milliarden Euro bewilligt. Das entspricht 53 Prozent aller Ausfuhrgenehmigungen. Die Bundesregierung hat 2019 insgesamt Waffenexporte für rund acht Milliarden Euro und damit fast doppelt so viele wie 2018 genehmigt.

Diese Exporte gehen unter anderem in Kriegs-und Krisengebiete und an autoritäre Regime, wie Ägypten oder die Vereinigten Arabischen Emirate, die im Jemen Krieg führen. Sie erfolgen auch an Länder, in denen Polizei oder Militär für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, wie Brasilien oder die Philippinen. So trägt die deutsche Rüstungsexportpraxis zu Menschenrechtsverletzungen und humanitären Katastrophen bei. Kriege, die mit Waffen aus Deutschland ausgetragen werden, verhindern in vielen Regionen im globalen Süden, dass Hunger und Armut überwunden werden und eine nachhaltige Entwicklung vorankommen kann.

Kleinwaffen spielen eine besondere Rolle. 2017 waren schätzungsweise eine Milliarde Pisto-len, Karabiner und leichte Maschinengewehre im Umlauf. Weltweit wurden im selben Zeitraum rund 589.000 Menschen gewaltsam getötet, darunter etwa 96.000 Frauen und Mädchen. Die meisten von ihnen starben an Schussverletzungen.21 Die Zahl der autoritären Regime steigt, in denen Sicherheitskräfte Kleinwaffen gegen Demokratiebewegungen einsetzen und Men-schenrechtsverletzungen begehen. Für die Bundesregierung zählen Pistolen allerdings nicht zu den Kleinwaffen. Hier sollte sie die Definition der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und Leichte Waffen übernehmen, die Handfeuerwaffen einschließt. Eine Verpflichtung ergibt sich für sie aus Artikel 5 Absatz 3 des Arms Trade Treaty.

Angesichts dieser Zahlen und Erkenntnisse wirkt das entsprechende Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung ausgesprochen wenig ambitioniert: Sie will die Anzahl der in betroffenen Weltregionen von Deutschland durchgeführten Projekte zur Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und Leichten Waffen auf mindestens 15 Projekte jährlich erhöhen. Damit fällt sie hinter das zurück, was sie bereits 2014 erreicht hatte. Die Anzahl der durchgeführten Projekte sagt zudem nichts über deren Umfang oder Erfolg aus.22 Aber es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung an den neuen Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter festhält, dass Kleinwaffenexporte in Drittländer grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden sollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

Verabschiedung eines rechtlich verbindlichen Rüstungsexportkontrollgesetzes und Be-schluss eines generellen Exportverbots für Rüstungsgüter an Drittstaaten sowie an Staaten, die Krieg führen oder Menschenrechte massiv verletzen. Eine gesetzliche Regelung sollte eine systematische und umfassende Kontrolle des Endverbleibs von Rüstungsexporten ermöglichen und bei Verstößen durch Empfängerländer einen Export-stopp garantieren.

Bis 2022 Genehmigungen für Exporte von Waffen, Munition und Rüstungsgütern in Krisen- und Konfliktregionen sowie an autoritäre und menschenrechtsverletzende Regime auf Null senken.

Ein gesetzliches Vergabeverbot von Lizenzen zum Nachbau von Kleinen und Leichten Waffen und der zugehörigen Munition erlassen sowie eine Regelung schaffen, die es in bestimmten Fällen ermöglicht, bereits erteilte Lizenz-Genehmigungen zu widerrufen.

Die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates sowie deren Nachfolge-Resolution zur Rolle von Frauen in Friedensprozessen im Rahmen des deutschen Aktionspla-nes konsequent umsetzen und den Aktionsplan mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausstatten.

Die Bundesregierung muss die Bildung für nachhaltige Entwicklung ausbauen

Die Bundesregierung hat 2017 den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) beschlossen. In dem Aktionsplan wurden wichtige Forderungen aus der Zivilgesellschaft aufgenommen, die darauf abzielen, Menschen noch besser dazu zu befähigen, nachhaltige Entwicklung aktiv mitzugestalten. Verantwortlich für die Umsetzung der überwiegenden Mehrheit der Maßnahmen sind die Bundesländer. Um BNE systematisch und inklusiv umzusetzen, sollte die Bundesregierung die Länder in der frühkindlichen, schulischen, beruflichen und Erwachsenen-sowie der außerschulischen Bildung unterstützen. Die Entwicklung und Erweiterung des Orientierungsrahmens Globale Entwicklung ist hierfür ein gutes Beispiel.

Initiiert wurde der Orientierungsrahmen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz. Er sollte zusammen mit der Zivilgesellschaft ausgebaut werden.

Es ist zu befürworten, dass Kinder frühzeitig und umfassend Kompetenzen im Sinne der BNE und des Globalen Lernens entwickeln können. Deshalb arbeiten viele Kindertagesstätten schon lange zu BNE-Themen. Sie greifen demokratisches Handeln, zentrale Aspekte nach-haltiger Entwicklung, wie Menschen-und Kinderrechte, Toleranz gegenüber verschiedenen/diversen Lebensweisen und Umweltbildung auf. Diese Themen sollten in allen Wirkungsbereichen der Institutionen weiterhin eine große Rolle spielen und ausgebaut werden. Weiterhin sollte die Bundesregierung gezielt Forschungseinrichtungen und Hochschulen fördern, die Konzepte nachhaltiger Entwicklung erarbeiten und umsetzen. Diese können beispielsweise die Integration von BNE in Lehre, Forschung, Verwaltung und den Weiterbildungsbereich um-fassen. Die Hochschulrektorenkonferenz hat sich schon positiv zur BNE positioniert. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung sich verstärkt dem außerschulischen, nicht-formalen Bildungsbereich widmen, um durch niedrigschwellige Angebote Menschen jeden Alters und Hintergrunds zu erreichen. Der außerschulische, nicht-formale Bildungsbereich sollte mit Blick auf BNE deutlich gestärkt werden. Er hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zur BNE bei-getragen. Über BNE hinaus bedarf es dringend Freiräume, in denen nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweisen entwickelt und erprobt werden können. BNE ersetzt aber keine strukturellen Veränderungen, beispielsweise in der Produktionsweise von Unternehmen, die durch gesetzliche Vorgaben erfolgen müssen.

Die Corona-Krise hat die herausragende Bedeutung der Digitalisierung insbesondere auch für den Bildungsbereich verdeutlicht. Die Bildungsungerechtigkeit in Deutschland lässt sich am digital gestützten Home-Schooling beispielhaft festmachen. Home-Schooling stellt nicht nur Schulen und Lehrer_innen vor die Herausforderung, Curricula für den digitalen Unterricht auf-zubereiten. Eltern, Kinder und Jugendliche müssen diese Angebote auch nutzen können. Hier-für bedarf es entsprechender Kompetenzentwicklung, aber vor allem auch des notwendigen Zugangs zu Computern, dem Internet und Fortbildungsangeboten. Dieser steht vielen von Ar-mut betroffenen Menschen in Deutschland nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Hier muss die Bundesregierung schon jetzt kostengünstige und barrierefreie Zugänge zur Infra-struktur, zu den Instrumenten und den Angeboten schaffen. Um die soziale Teilhabe von älte-ren Menschen zu gewährleisten, müssen auch deren digitalen Kompetenzen und Zugänge gestärkt werden. Analoge Zugänge sollten auch weiterhin gesichert werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

 Stärkung von Kindertagesstätten bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit, indem BNE als Querschnittsthema verankert wird.

 Gezielte Förderung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen, wenn sie Konzepte nachhaltiger Entwicklung erarbeiten und umsetzen.

 Weiterentwicklung des Orientierungsrahmens Globale Entwicklung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Unterstützung bei der Umsetzung seiner Begleitmaßnahmen auch an berufsbildenden Schulen.

 Dauerhafte Absicherung und strukturelle Förderung außerschulischer und nicht-formaler Bildungsangebote.

Die Bundesregierung muss gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, damit Unter-nehmen nachhaltig produzieren

Die Corona-Krise veranschaulicht auf erschreckende Weise die Problematik der globalen Lieferketten: Modeketten stornieren aufgrund des sinkenden Absatzes reihenweise ihre Aufträge bei ihren Zulieferern in Asien. Einige Unternehmen haben sogar Bestellungen für schon fertig gestellte Produkte gestrichen. In Kambodscha haben nach Angaben des dortigen Arbeitsministeriums mehr als 110 Bekleidungsfabriken, die zusammen fast 100.000 Arbeiter_innen beschäftigen, wegen der Pandemie ihre Produktion eingestellt. In Bangladesch haben rund 1.000 Fabriken geschlossen. Die Arbeiter_innen in den Zulieferfabriken stehen vor dem Arbeitsplatzverlust, werden für geleistete Arbeit möglicherweise nicht entlohnt und drohen in die Armut zu geraten. Dies trifft vor allem Tagelöhner_innen besonders hart, die von einem Tag auf den anderen ihren Lebensunterhalt verloren haben. 23 Die Bundesregierung sollte die Wiederbelebung der Lieferketten dafür nutzen, alle Unternehmen gezielt dazu zu verpflichten, Menschen-rechte und Nachhaltigkeitsstandards umzusetzen.

2011 beschlossen die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie werden seit 2016 von der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan Wirt-schaft und Menschenrechte umgesetzt. Dieser setzt auf die freiwillige Erfüllung menschen-rechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen, die dabei unterstützt werden, etwa durch verbesserte Informationsmöglichkeiten und den Ausbau von Multistakeholder-Initiativen für verschiedene Branchen. Genauso wie im Textilbündnis wird in diesen Initiativen daran gearbeitet, soziale und ökologische Standards in Lieferketten umzusetzen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen.

Derzeit stehen Verbraucher_innen, die nachhaltig konsumieren wollen, einer unübersichtlichen Anzahl von Nachhaltigkeitslabeln gegenüber. Nach wie vor dokumentieren zivilgesellschaftliche Akteur_innen und Organisationen zahlreiche Fälle, in denen auch deutsche Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten, und Umwelt-und Sozialstandards mitverantworlich sind. 24 Diese Menschenrechtsverletzungen haben System. Die Unternehmen, die auf Kosten von Menschen und der Umwelt produzieren, genießen bislang Wettbewerbsvorteile gegenüber nachhaltig produzierenden Unternehmen. Mittlerweile fordern daher über 50 Unternehmen eine gesetzliche Regelung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen25 . Auch eine breit getragene zivilgesellschaftliche Initiative Lieferkettengesetz26 setzt sich für ein solches Gesetz ein und legte kürzlich ein entsprechendes Rechtsgutachten vor.27

Ein starkes Lieferkettengesetz würde vorschreiben, dass Unternehmen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Wertschöpfungsketten vermeiden, bei Verstößen mit Sanktionen zu rechnen haben und Geschädigte vor deutschen Gerichten Schadensersatz ein-klagen können, wenn ein Unternehmen seinen menschenrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Missachtungen dieser Pflichten müssen Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von der öffentlichen Vergabe und der Außenwirtschaftsförderung vorsehen sowie zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen. Die staatliche Arbeitsinspektion sollte in Bezug auf Zu-Zimmerarbeit der Behörden, personelle Ausstattung und Überprüfungsmandat gestärkt wer-den. Bei der öffentlichen Beschaffung sollte die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

  • Bis Frühjahr 2021 ein umfassendes Lieferkettengesetz verabschieden. Dies sollte in Deutschland ansässige und in Deutschland tätige Unternehmen zu menschenrechtlicher, umweltbezogener und korruptionsbezogener Sorgfalt verpflichten und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht Sanktionen einschließlich zivilrechtlicher Haftung festlegen.
  • Einführung verbindlicher Kriterien zur Einhaltung der Menschenrechte sowie von Sozial- und Umweltstandards bei der Beschaffung der Bundesverwaltung für alle sensiblen Produktgruppen bis 2021. Ihre Erfüllung muss anhand glaubwürdiger Nachweise belegt werden.
  • Vorlage des im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte angekündigten Stufenplans zur Berücksichtigung von verbindlichen Mindestanforderungen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Vergaberecht und dessen Umsetzung bis 2021.
  • In einem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2.0 bestehende Regelungs-und Umsetzungslücken umfassend schließen. Dies umfasst unter anderem eine Verbesserung des Rechtszugangs für von Menschenrechtsverletzungen Betroffene, des Menschenrechtsschutzes im Rahmen der Handels-und Investitionspolitik und der Außenwirtschaftsförderung sowie die Stärkung von Arbeitsinspektionen.
  • Sich für verbindliche Regulierungen menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen einsetzen.

Die Bundesregierung muss ihre Handels- und Wirtschaftspolitik im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gestalten

International steht Deutschland wegen seiner extremen Exportüberschüsse in der Kritik. 2019 lag der deutsche Leistungsbilanzüberschuss bei 293 Milliarden US-Dollar (262 Milliarden Euro). Das entspricht pro Kopf einem Überschuss von 3.275 Euro. Deutschland ist damit im dritten Jahr in Folge noch vor Japan (194 Milliarden US-Dollar) und China (183 Milliarden US-Dollar) Exportweltmeister.28 Durch diesen Überschuss verstößt Deutschland gegen sein eigenes Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 und gleichzeitig gegen das Makroökonomische Ungleichheitsverfahren der EU von 2011.

Die bisherige Globalisierung hat zu viele Verlierer_innen und zu wenige Gewinner_innen, mit dramatischen politischen Folgen. Keine andere Regierung steht innerhalb der EU so sehr wie die Bundesregierung für die aktuelle EU-Handelspolitik, die darauf drängt, immer mehr Absatzmärkte in aller Welt zu öffnen. Die Handelspolitik der Bundesregierung trägt durch ihre extreme Exportorientierung zu einem wachsenden Niedriglohnsektor bei uns und zu Arbeitsplatzverlusten in den Defizitländern bei. Hier sind vor allem die Landwirtschaft und der Dienstleistungssektor betroffen. Es ist nicht notwendig, dass deutsche Schweinehälften in alle Welt exportiert, deutsche Paketlieferdienste weltweit Pakete austragen oder die öffentliche Beschaffung in anderen Ländern für deutsche Unternehmen geöffnet werden. Es müssen nicht auch noch die bislang nicht erreichbaren Märkte im Rest der Welt für deutsche Exportfirmen geöffnet werden.

Nachhaltig wäre ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Auf dieses sollte die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie hinarbeiten, ihrer globalen Verantwortung gerecht werden und internationale Solidarität üben. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Exportüberschüsse der deutschen Wirtschaft abgebaut werden. Außerdem sollte in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder im Dienstleistungssektor wieder verstärkt auf regionale Wertschöpfungsketten gesetzt werden. In diesem Zusammenhang müssen sich auch die deutsche und europäische Handelspolitik ändern, die endlich kohärent zu den Zielen der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens gestaltet werden müssen. Alle EU-Handelsabkommen müssen rechtlich verbindliche Regelungen zu menschenrechtlichen und sozial-ökologischen sowie korruptionsbezogenen Mindeststandards enthalten. Sie müssen vor allem für die ärmsten Länder ausreichend Schutzmöglichkeiten für Märkte, Waren und Dienstleistungen bieten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen und umzusetzen:

  • Eine deutliche Reduzierung des deutschen Leistungsbilanzüberschusses und eine Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten, um zu einer kohärenten Agrar-, Han-dels-und Wirtschaftspolitik im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
  • Einführung eines Mindestlohns auf armutsfestem Niveau in 2020 inklusive einer jährlichen Überprüfung seiner möglichen Anpassung nach oben. Der Mindestlohn muss mindestens dazu führen, dass Menschen, die 45 Beitragsjahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sind.

   Eine Neuorientierung in der deutschen und europäischen Handelspolitik dahingehend, dass in allen neuen und derzeit geplanten EU-Freihandelsabkommen auf zusätzliche Marktöffnungen und eine weitere Globalisierung der Agrar-und Dienstleistungsmärkte verzichtet wird. Stattdessen müssen funktionierende regionale Wertschöpfungsketten gestärkt und ausgebaut werden.

Anmerkungen

1 Deutsche Welle (2020): Armut und Corona – die Not wird noch größer (Stand: 8.4.2020);
2 Statistisches Bundesamt (2018): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Indikatorenbericht 2018.
3 Verbände-Stellungnahme (2017): Ein Anfang, der nach mehr verlangt: Die Nachhaltig muss ehrgeizig umge-setzt und weiterentwickelt werden!
4 Umweltbundesamt (2019): Umweltbewusstsein und Umweltverhalten.
5 Germanwatch (2019): Globaler Klima-Risiko-Index 2020.
6 Food and Agriculture Organisation (2012): Smallholders and Family Farmers.
7 Umweltbundesamt (2019): Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union.
8 Kraftfahrtbundesamt (2020): Pressemitteilung Nr. 01/2020 -Fahrzeugzulassungen im Dezember 2019 -Jah-resbilanz -korrigierte Fassung (Stand: 26.03.2020)
9 Statista (2019): International cars sales since 1990. (Stand: 26.03.2020)
10 Bundesumweltamt (2017): Gesundheitsrisiken durch Feinstaub.
11 Statistisches Bundesamt (2018): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2018.
12 United Nations (2019): The Sustainable Development Goals Report 2019.
13 The Guardian (2020): World cities turn their streets over to walkers and cyclists. (Stand: 29.04.2020)
14 United Nations (2019): The Sustainable Development Goals Report 2019.
15 Kallergis, Achilles (2018): Housing Affordability in a Global Perspective, Working Paper WP18AK1, Lincoln In-stitute of Land Policy.
sup>16 Im Jahr 2018 waren zusätzlich 441.000 anerkannte Geflüchtete in Deutschland wohnungslos.
17 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2019): Wohnungslosigkeit: Kein Ende in Sicht.
18 Statistisches Bundesamt (2018): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2018.
19 Food and Agriculture Organisation (FAO) (2020): Adressing the impacts of COVID-19 in food crises.
20 Food and Agriculture Organisation (2020): The Female Face of Farming (Stand: 26.03.2020)
21 Small Arms Survey (2019): Darkening Horizons. Global Violent Deaths Scenarios, 2018-30.
22 Statistisches Bundesamt (2018): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2018.
23 Tagesschau (2020): Textilarbeiterinnen vor dem Nichts (Stand: 14.04.2020)
24 Aktuelle Fallbeispiele finden sich auf der Seite der Initiative Lieferkettengesetz.
25 Business and Human Rights Resource Centre (2020): Statement: Für eine gesetzliche Regelung menschen-rechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.
26 Initiative Lieferkettengesetz
27 Initiative Lieferkettengesetz (2020): Rechtsgutachten zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes
28 Grimme, Christian (2020): Zu den globalen Leistungsbilanzsalden im Jahr 2019. Ifo-institut.

Das Netzwerk Agenda 2030

Das Netzwerk Agenda 2030 engagiert sich für die ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in und durch Deutschland. Die in ihm aktiven Verbände setzen sich bei politischen Entscheidungsträger_innen für eine Wende in Richtung Nachhaltigkeit in allen Politikfeldern ein. Sie entwickeln eigene Konzepte und Vorschläge, damit die Nachhal-tigkeitsziele zügig erreicht werden. Darüber hinaus tragen