SDG in Hamburg

Nachhaltigkeit wird Pflicht für Hamburgs öffentliche Unternehmen

Neufassung des Hamburger Corporate Governance Kodex für die öffentlichen Unternehmen 

 

Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat heute den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), das Regelwerk für gute Unternehmensführung in den öffentlichen Unternehmen, um Bestimmungen zum Thema Nachhaltigkeit erweitert. So müssen große Unternehmen in städtischer Hand zukünftig die Nachhaltigkeitsziele der UN, die sog. SDG, verbindlich berücksichtigen und gegenüber ihrem Aufsichtsrat dazu Rechenschaft ablegen. Außerdem müssen sie künftig alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstellen und veröffentlichen. Die Berichtspflicht umfasst Unternehmen, deren Bilanzsumme entweder größer ist als 20 Millionen Euro, die Umsatzerlöse größer als 40 Millionen Euro erzielen oder die mehr als 250 Beschäftigte haben (zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein). In Hamburg fallen rund 30 Unternehmen unter diese neue Regelung. Außerdem wird im neuen HCGK die Pflicht zur Leistung von Kompensationszahlungen für dienstliche Flugreisen der öffentlichen Unternehmen erstmals verbindlich eingeführt. Die Zahlungen sollen künftig einheitlich an die Leitstelle Klima der Behörde für Umwelt und Energie gehen. Die neuen Regelungen gelten zum 1. Januar 2020. 

 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit unseren neuen Bestimmungen zur Nachhaltigkeit entwickeln wir den Wertekatalog für unsere öffentlichen Unternehmen an entscheidender Stelle weiter. Das Thema Nachhaltigkeit ist weit mehr als Klimaschutz, es nimmt Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganzheitlich in den Blick und umfasst neben wirtschaftlichen auch soziale Aspekte. Einige unserer öffentlichen Unternehmen wie zum Beispiel Stromnetz Hamburg oder auch die Stadtreinigung veröffentlichen bereits Nachhaltigkeitsberichte, zahlreiche weitere im Hamburger Einflussbereich werden jetzt folgen. Die neuen Regelungen im HCGK fügen sich außerdem ein in die Nachhaltigkeitsstrategie der Hamburger Finanzbehörde. Dabei geht es darum, Themen wie Green Finance, nachhaltiger Einkauf, aber auch eine nachhaltige Immobilienwirtschaft konkret in die Arbeitsbereiche zu integrieren und praktisch mit Leben zu füllen. Darüber hinaus wollen wir die Haushaltssteuerung und Haushaltsberichterstattung stärker an den Zielen der Nachhaltigkeit ausrichten. Wir haben diese Strategie auch mit dem Hamburger Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik RANEP erörtert. Gerade hier geht es um eine intensive Einbindung der Zivilgesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Nachhaltigkeitsberichte auch veröffentlicht werden müssen – auch hier gilt: Transparenz schafft Vertrauen!“

 

Seit seiner Einführung zum 1. Juli 2009 legt der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) Standards für eine gute Unternehmensführung von Hamburger Unternehmen fest. Der HCGK gilt für alle Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) oder die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) mehrheitlich beteiligt ist und die eine eigene Geschäftstätigkeit aufweisen. Die Unternehmen sind verpflichtet, einmal jährlich eine Entsprechenserklärung zum HCGK abzugeben und eventuelle Abweichungen zu erläutern. Der HCGK wird anlassbezogen weiterentwickelt, zuletzt zum 1. Januar 2018.