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SoVD sieht „Garantiesicherung“ als Teil umfassender Reformen der Arbeitslosenversicherung

„Höhere Regelsätze und Wegfall der Sanktionen müssen einhergehen mit Maßnahmen für Arbeit und gegen Armut“

„Wir fordern schon seit langem eine Reform der Grundsicherung. Denn das Recht auf Teilhabe an Arbeit und damit am sozialen Leben muss ebenso umgesetzt werden wie der Schutz vor Armut. Das aber geht  nicht mit Sanktionen oder den zu niedrigen Regelsätzen des bisherigen Hartz-IV“, sagt Klaus Wicher, 1. Vorsitzender, SoVD Hamburg.

Hamburg, 12. Januar 2021. „Die Hartz-Gesetze sind heute oft kontraproduktiv. Sie sollten neue Arbeit schaffen – und führten in die Armutsfalle. Die damaligen Hartz-Reformen brachten viele Mini-, Minijobs, Zeit- und Teilzeitarbeitsverhältnisse. Viele reichen nicht zum Leben, und schon gar nicht für die Rente. Heute Hartz-IV zu bekommen ist schon hart. Aber wenn noch der Zugang zu den Ansprüchen erschwert und die Betroffenen gemaßregelt werden, dann bleibt nicht viel von der Idee des Forderns und Förderns. Es auch ein Akt der Menschenwürde, die Empfänger von Leistungen nach dem Arbeitslosengesetz II (Hartz IV) oder Sozialgeld nicht noch weiter zu diskriminieren.“

Wicher fordert jedoch nicht nur höhere Regelsätze. Er unterfüttert diese Forderungen zudem durch ein arbeitsmarktpolitisches Programm, wie es die „Sozialpolitischen Leitlinien des SoVDs 2020“ ausführen. „Eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gelingt nur mit besserer Qualifikation und professioneller Begleitung.“ Wicher fordert überdies einen sozialen Arbeitsmarkt, der auf das Profil der Hartz-IV Bezieher eingeht. Die Hemmschwellen für die Arbeitsaufnahme müssen niedrig sein, um Armut durch Hartz-IV präventiv zu  begegnen. „Wir brauchen ein Arbeitslosensystem, das Armut verhindert: Die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I sind zu erleichtern und die Dauer des Leistungsbezugs ist auszuweiten“. Der Übergang vom ALG I zum ALG II müsse, so Wicher, abgefedert werde. Ein Arbeitslosengeld II Plus, das zusätzlich zum ALG II gewährt wird und nach dem ALG I beansprucht werden kann, sei einzuführen.