Stärken und Schwächen der Hamburger Bürger:innenbeteiligung sichtbar machen

Bezirksbehörde legt erste Übersicht für Bürger:innenbeteiligung in Hamburg vor

Der Senat hat sich vorgenommen, die Verwaltung in Sachen Bürger:innenbeteiligung noch besser aufzustellen, um den  Hamburger:innen künftig noch bessere Möglichkeiten zu geben, sich mit ihren Ideen einzubringen. Hierfür wurde die Ansprechstelle für Bürger:innenbeteiligung geschaffen, die sich mit der Qualitätsentwicklung von Beteiligung innerhalb der Hamburger Verwaltung beschäftigt. Es wird ein Überblick über den Status Quo und über die bereits existierenden Instrumente der Bürger:innenbeteiligung in der Stadt gegeben, anhand dessen eine Analyse der Stärken und Schwächen dieses Feldes für Hamburg vorgenommen wird. Dies soll die Grundlage für die Fortentwicklung beteiligungsrelevanter Infrastruktur und Instrumente in Hamburg darstellen. Langfristiges Ziel ist es, Beteiligungsprozesse verwaltungsintern in der Organisation sowie auch für Bürger:innen zu vereinfachen und transparenter zu machen, wozu auch eine klare Kommunikation gehört, die von vornerein offenlegt, für welche Aspekte und offenen Fragen im jeweiligen Verfahren noch gemeinsame Lösungen erarbeitet werden können. Hamburg hat es sich zum Ziel gesetzt, besonders auch digitale Formate der Bürger:innenbeteiligung von Anfang an mit in das Vorhaben zu integrieren.  Damit sollen nicht zuletzt auch die Bürger:innen angesprochen werden sich zu beteiligen, die sich bislang nicht oder nur selten aktiv beteiligen.

Senat gibt transparenten Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten und Rolle der Verwaltung

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Zusammen ist Hamburg am Klügsten. Dass der Hamburger Bürger:innenbeteiligungsbericht 2020 nun erscheint, ist eine sehr gute Nachricht. Die neue Ansprechstelle für Bürgerbeteiligung und Bürgerhäuser im Amt Bezirksverwaltung schafft damit erstmals eine systematische Übersicht über Bürger:innenbeteiligung in Hamburg. Dies ermöglicht es der Verwaltung und der Politik – und auch den Bürger:innen selber, sich ein umfassendes Bild über die bestehenden demokratischen Teilhaberechte in Hamburg zu verschaffen. Wir versprechen uns davon einiges, denn somit wird die Transparenz der politischen Prozesse erhöht und die Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt. Die Bezirke mit ihrer besonderen Kenntnis vor Ort können dabei eine herausgehobene Rolle einnehmen. Die alles ermöglicht erst eine aktive  und bürgernahe Demokratie und Gesellschaft.“

Kernpunkte Bürger:innenbeteiligungsbericht:

Der Hamburger Senat hat erstmals die Grundlagen für eine systematische Übersicht über alle Verfahren der Bürger:innenbeteiligung in Hamburg geschaffen.

  • Auf dieser Grundlage will der Senat den Hamburger:innen durch besseren Zugang und einfachere Verfahren die Beteiligung erleichtern.
  • Der vorgelegte Bericht dient nun als Ausgangspunkt und Fundament für die weitere Konzeption und Ausgestaltung für die kommenden Jahre.
  • Der Senat beabsichtigt dabei auch die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung umfangreich zu berücksichtigen. Damit sollen nicht zuletzt Bürger:innen angesprochen werden sich zu beteiligen, die sich bislang nicht oder selten aktiv beteiligen.
  • Denn auch die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Ziel, dass der Senat entschieden vorantreibt.
  • der Bürger:innenbeteiligungsbericht zeigt zudem die aktuell in Hamburg bestehenden Möglichkeiten für die Bürger:innen auf, sich in Politik und Verwaltung einzubringen.

Hintergrund:

Der Ausbau der Bürger:innenbeteiligung in Hamburg nahm Ende der 1990er Jahre seinen Anfang und ist seitdem nicht mehr aufzuhalten. So wurde 1996 die Volksgesetzgebung in der Hamburgischen Verfassung verankert und zwei Jahre später mit dem ersten Volksentscheid die direkte Demokratie auf Bezirksebene eingeführt. Im Laufe der folgenden Jahre wurden alle Formen von Volksentscheiden für Bürgerschaft und Senat bindend, es kamen das fakultative und das Bürgerschaftsreferendum hinzu und auch das Wahlrecht wurde grundlegend reformiert und modernisiert. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2020 eine Ansprechstelle für Bürger:innenbeteiligung und Bürgerhäuser im zuständigen Amt Bezirksverwaltung geschaffen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit dieser Stelle liegt in der Koordination, Vernetzung und Qualitätsentwicklung von Bürger:innenbeteiligung in Hamburg.

Der  aktuelle Bericht, der im Dezember 2020 fertig gestellt wurde, dient dazu, eine Grundlage für die Konzeption und Ausgestaltung der Ansprechstelle für Bürger:innenbeteiligung für die nächsten Jahre zu erstellen. Dafür wird ein Überblick über den Status Quo der Bürger:innenbeteiligung in Hamburg und über die bereits existierenden Instrumente der Bürger:innenbeteiligung in der Stadt erstellt. Anhand dessen kann eine Analyse der Stärken und Schwächen dieses Feldes vorgenommen werden, die sodann die Grundlage für die Fortentwicklung beteiligungsrelevanter Infrastruktur und Instrumente im kommenden Jahrzehnt bietet. Mit zusätzlichen Mitteln für neue Beteiligungsverfahren, Schulung von Verwaltungsmitarbeitern, die Schaffung von Online-Beteiligungsplattformen und die Deckung von Kosten der Beteiligungsverfahren soll die Bezirksverwaltung in diesem Bereich gestärkt werden.

Der aktuelle Bürger:innenbetilungsbericht ist online unter: https://www.hamburg.de/contentblob/15316908/00311f69c0af78c556c50c24c18f193d/data/bericht-buerger-innenbeteiligung.pdf einsehbar.

Quelle: Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, https://www.hamburg.de/bwfgb/15261330/bericht-buergerinnenbeteiligung/