Unternehmen kommen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht freiwillig nach

Heil (SPD) und Müller (CSU) drängen auf gesetzliche Regelung

Heute wurden dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen zeigen, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen.

Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Gruppe der „Erfüller“ hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert. Damit wird die nötige Quote zur Erfüllung klar verfehlt.

Nun greift der Koalitionsvertrag: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen“.

Der Nationale Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Dieses Rahmenwerk setzt die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um, die 2011 vom VN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. In den Leitprinzipien werden die staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung für die Menschenrechte in globalen Lieferketten definiert. Die VN-Leitprinzipien selber empfehlen eine kluge Kombination aus frei-willigen und verbindlichen Maßnahmen („smart mix“), damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Bundesregierung hat zunächst auf rein freiwilliges Engagement der Unternehmen gesetzt und zur Überprüfung ein Monitoring eingerichtet.

  • Unternehmens-Monitoring: Im Rahmen des NAP-Monitoring wird überprüft, inwieweit die circa 7.300 in Deutschland ansässi-gen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in den Wertschöpfungsketten nachkommen.
  • Die Überprüfung wird von unabhängigen Dienstleistern (u.a. Ernst & Young) nach wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt.
    Das NAP-Monitoring erfolgt unter Federführung
    des Auswärtigen Amtes und wird von einem Interministeriellen Ausschuss begleitet.

Die bisherigen Ergebnisse sind eindeutig und ernüchternd:

  • Erste Unternehmensbefragung des NAP-Monitoring (2019): Nach zweimaliger Verlängerung und Ausweitung der Stichprobe haben 465 von 3.300 ange-schriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt.
  • Nicht einmal jedes fünfte dieser Unternehmen hat die Anforderungen erfüllt!
  • Zweite Unternehmensbefragung bestätigt dies
  • Die Befragungsmethodik wurde aufgrund der Erfahrungen und Rücksendungen der ersten Unternehmensbefragung optimiert.
  • Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen nach erneuter Verlän-gerung 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Gruppe der „Erfüller“ hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert. Damit wird die nötige Quote zur Erfüllung klar verfehlt.

Die Rückmeldungen zeigen, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht.
Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag, der eine gesetzliche Regelung (Lieferketten-Gesetz) vorsieht.

Eine gesetzliche Regelung erhält breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:

  • Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
  • Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
  • 200.000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
  • Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.

Die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil erklärten dazu:

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: „Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung sind erneut enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Wirtschaft ist eingeladen, sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen. Fairer Handel in globalen Lieferketten ist der wichtigste Schlüssel für Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Umwelt in den Entwicklungsländern. Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden. Das wäre ein Bumerang, der auf uns zurückschlägt. Unser öko-soziales Wirtschaftsmodell kann Vorbild für eine globale Wirtschaft sein.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das Lieferkettengesetz wird nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist. Und es schafft Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen.“

Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.

Die EU-Kommission plant darüber hinaus eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.

Quelle: BMZ

Hintergrund

Das BMZ verweist auf sein Hintergrundpapier „Globalisierung gerecht gestalten“, das die Notwendigkeit fairer Lieferketten in Deutschland und einer globalisierten Welt im Detail darstellt.

SPD wird zustimmen

Sascha Raabe bestätigte die Unterstützung durch die SPD im Bundestag : „Mit dem Lieferkettengesetz setzt sich SPD-Fraktion im Bundestag für fairen Wettbewerb und ein Ende von Kinderarbeit ein. Ausbeutung darf kein Wettbewerbsvorteil sein. Die SPD-Bundestagsfraktion will den ehrbaren Kaufmann schützen und den Ausbeutern das Handwerk legen. Wer Menschenrechtstandards einhält, hat nichts zu befürchten. Wir werden dafür sorgen, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird und das Lieferkettengesetz kommt!““