Tschüss Kohle

Volksinitiative „Tschüss Kohle“ zustande gekommen

Update 21. Mai 2019: Die heutige Einigung zwischen der Volksinitiative Tschüss Kohle und den Fraktionen der SPD und der Grünen kommentiert BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch wie folgt:

„Das Verhandlungsergebnis zwischen der Volksinitative Tschüss Kohle und der rot-grünen Koalition ist ein gangbarer Kompromiss. Hamburg bekommt per Gesetz ein verbindliches Enddatum für den Kohleausstieg in der Fernwärme und das Kraftwerk Moorburg wird nicht in das Hamburger Netz einspeisen. Die jetzt festgelegten Eckpunkte bedeuten aber auch, dass noch viel Arbeit auf den Senat und die Fachbehörden warten, um die Wärmewende tatsächlich auf den Weg zu bringen. Jede Chance muss ab jetzt genutzt werden, um früher als 2030 aus der Kohle auszusteigen.

Die Warnsignale des Klimawandels sind in Hamburg mittlerweile unübersehbar und wir laufen Gefahr, die Klimaziele trotz dieser Einigung für Hamburg nicht zu erreichen. Gerade in der Industrie und im Verkehr wird weiterhin zu viel CO2 ausgestoßen.“

Erfolg! 22.494 Hamburgerinnen und Hamburger für Kohleausstieg – Bürgerschaft soll Gesetzentwurf übernehmen

Der Senat hat heute – am 03. Juli 2018 – das Zustandekommen der Volksinitiative „Tschüss Kohle“ festgestellt. Gegenstand der Volksinitiative ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes, der u.a. die Aufnahme des Klimaschutzabkommens in die Zielbestimmung und Vorschriften über den Ausschluss von aus der Kohleenergieverwertung gewonnener Wärmeenergie zum Gegenstand hat. Zudem soll durch Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes die Emission von Treibhausgasen als öffentlicher Belang im Erlaubnisverfahren für die Nutzung von Wegen für Wärmenetze berücksichtigt werden.

Die Prüfung der am 08. Juni 2018 von den Initiatoren abgegebenen Unterschriftenlisten durch das Bezirksamt Bergedorf hat ergeben, dass die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten erreicht wurde. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.

Der Senat leitet diese Feststellung nun einer Vertrauensperson der Volksinitiative sowie der Bürgerschaft zu. Die Entschließungsfrist der Bürgerschaft zu dem Anliegen der Volksinitiative endet am 06. Dezember 2018.