Zukunftsrat: Hamburg und die Nachhaltigkeitsziele der UN von 2015

Jochen Menzel vom Zukunftsrat Hamburg hat eine Analyse zum Thema Hamburg und der Umsetzung der SDGs formuliert, die hier verfügbar ist:

2017-05-01 Hamburg und die Nachhaltigkeitsziele der UN von 2015

Zusammenfassung

Die Agenda 2030 der UN ist eine ambitionierte, zum Teil sehr konkrete Vision für eine gerechte und menschenwürdige Zukunft. Alle Länder, einschließlich der Industriestaaten sind insofern gleichermaßen „Entwicklungsländer“. Hamburg trägt als wachsende Welthandelsmetropole eine eigene Verantwortung zur Erfüllung dieser Vision – auch wenn es in vielen Bereichen schon bemerkenswerte Fortschritte erreicht hat.

Aus den 169 Unterzielen der Agenda 2030 werden 37 ausgewählt, die nach Auffassung des Zukunfts-rats Hamburg für die Hansestadt als Ansporn und Zielvorgabe eine besondere Relevanz haben. Die kurz gefasste Gegenüberstellung von Unterziel (Soll), status quo (Ist) und einzelnen Maßnahmenvor-schlägen kann nur selektiv und subjektiv sein – eine Anregung zu weiterer Diskussion.

Aus den in Kapitel 6 behandelten Unterzielen lassen sich für Hamburg folgende Themencluster der Agenda 2030 für die langfristige „Transformation unserer Welt“ herausfiltern:

  • die Beseitigung von Armut und sozialer Ungleichheit als Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge
  • der Klima- und Ressourcenschutz in allen Bereichen – z.B. durch Effizienzsteigerung, Abfallreduzierung, Beseitigung von Verschwendung, Kreislaufwirtschaft
  • die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen
  • die Stärkung des Artenschutzes und Erhaltung der Biodiversität auf hohem Niveau
  • Institutionalisierte Kommunikation über nachhaltige Produktionsverfahren und Konsum- und Lebensstilfragen
  • „Demokratisierung“ staatlicher Entscheidungsfindung durch Inklusion und Partizipation, auch durch Transparenz und ausreichende Datengrundlagen.

Aus der Backcasting-Perspektive 2030 erfordern diese Zielkomplexe Strategien und Maßnahmen, die über die gegenwärtigen Ansätze hinausgehen. Ein business as usual würde der „beispiellosen Reichweite und Bedeutung“ der UN-Agenda nicht gerecht. Um die Zielstellung dieser Themencluster in Staat und Gesellschaft zu bewerben, zu operationalisieren, umzusetzen und über Indikatoren zu eva-luieren, bedarf es eines längerfristigen partnerschaftlichen staatlich / gesellschaftlichen Verständi-gungsprozesses. Ohne ausreichende personelle, fachliche und organisatorische Ressourcen aus allen Ressorts wird das nicht gelingen.

Zivilgesellschaftliches Engagement muss „auf Augenhöhe“ beteiligt werden, ohne Ehrenamtlichkeit zu überfordern. Nach der Hamburger Verfassung tragen Bürgerschaft, Senat und Behörden die demokratische Gesamtverantwortung und letzte Entscheidungskompetenz für die Stadt. Ihnen obliegt damit auch eine Vorreiter- und Motivatorrolle für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Ihnen obliegt jedoch auch, für eine nachhaltige Entwicklung neue Formen der zivilgesellschaftlichen Teilhabe zwischen repräsentativer Parteiendemokratie und Volksgesetzgebung in Einzelfragen zu institutionalisieren.