9. Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Zukunft, die wir wollen –
das Hamburg, das wir brauchen

Die Dokumentation und die aktuellen Forderungen des 9. Ratschlags der Zivilgesellschaft vom 23. April 2021 können hier heruntergeladen werden:

 


Schwerpunkt: 

Armut und ihre Überwindung
Bildung und Teilhabe
Gender, Arbeit und Corona
Zukunft der Arbeit

 

Der 9. Hamburger Ratschlag, ein Kooperationsbündnis von 24 Hamburger
Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der UN-Agenda 2030, hat
am 23. April 2021 beraten und stellt folgende Forderungen an den Hamburger Senat mit der Bitte, diese mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda in Hamburg zu implementieren:

Forderungen Armut und ihre Überwindung

1. Hamburgs Politik muss der Förderung sozialer Teilhabe und der Verhinderung von Armut einen merklich größeren Stellenwert einräumen.

2. Alle zwei Jahre müssen ein Armuts- und Reichtumsbericht sowie eine
regelmäßige Sozialberichterstattung vorlegt werden. Hieraus ist zusammen mit der Zivilgesellschaft ein ganzheitliches Konzept zur Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung in Hamburg zu entwickeln. Mindestens
beteiligt werden an der Erstellung des Berichts die Gewerkschaften,
Stadtteilgruppen, Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Religionsgemeinschaften und Senioren:innenbeiräte. Die Maßnahmen werden auf
Quartiersebene entwickelt und zielgruppenspezifisch formuliert. Alle zwei
Jahre sind die Ansätze zu überprüfen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Die Wirkung der Maßnahmen/Zielerreichung muss anhand von aktuellen
Daten überprüft werden. Mit wissenschaftlichen Studien ist der Prozess
aktiv zu begleiten, um die Entwicklung und Umsetzung eines ressort- und
behördenübergreifenden Maßnahmenkonzepts gegen Armut und soziale
Spaltung zu fördern.

3. Hamburg kann den Grundsicherungsempfänger:innen (SGB XII) aus
eigenen Mitteln direkt mit Finanzmitteln helfen. Seit 2019 liegt ein entsprechender Antrag dem Sozialausschuss in der Bürgerschaft vor. Vorbild
dabei sind München und einige Landkreise in Bayern, die diese Möglichkeit
seit Jahren nutzen.

4. Vorrangig in sozial benachteiligten Gebieten bieten zentrale Quartiersangebote zielgruppenspezifi sch den Menschen vor Ort Beratung, Schutz,
Unterstützung und Beteiligung, um ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Dazu müssen die verstreuten Angebote zusammengeführt und

hauptamtliches Personal eingestellt werden.

5. Zusammenhänge zwischen Sozialstatus, Gesundheitsbelastungen, Umwelt
und Lebensqualität müssen in den Blick genommen, gesundheitsfördernde
und gesundheitserhaltende Lebensverhältnisse für alle geschaffen und die
Ursachen gesundheitlicher Ungleichheit bekämpft werden. Zum Beispiel
können Gesundheitszentren mit niedrigschwelligem Zugang für alle Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den bestehenden Defi ziten
entgegenwirken.

6. Soziale Teilhabe, kostenfreie Nutzung aller sozialen, kulturellen und
sportlichen Einrichtungen für fi nanziell bedürftige Familien, soll z. B.
durch einen Hamburger Familienpass ermöglicht werden.

7. Der Arbeitsmarkt muss reformiert, der gesetzlichen Mindestlohn auf
mindestens 15 Euro angehoben und jedes Jahr angepasst, ein sozialer und
chancengerechter Arbeitsmarkt aufgebaut werden. Ein zusätzlicher sozialer Arbeitsmarkt sollte mindestens 3.000 Plätze für langzeitarbeitslose
Menschen umfassen.

8. Der soziale Wohnungsbau muss mit mindestens 5.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr gefördert und der Ausbau von sozialverträglichem Wohnen (klimabedingte Erhitzung der Stadt verhindern, mehr Grünflächen, weniger
Versiegelungen) verstärkt werden.

Forderungen Bildung und Teilhabe

1. Verstärkte, strukturierte und organisierte Weiterbildung für alle: Die
sozial-ökologische Konversion der Wirtschaft erfordert neue Kenntnisse,
die allen Beteiligten in Schule, Ausbildung und Angeboten für lebenslange Weiterbildung und Umschulungen erwerbbar sein müssen. Um dies
zu erreichen, muss Hamburg unverzüglich den Masterplan „Bildung für
Nachhaltige Entwicklung“ verabschieden und dessen Finanzierung sicherstellen. Hamburg soll mit eigenen Mitteln Unterstützungen leisten, um
einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, der auf die speziellen Zielsetzungen zugeschnitten ist und verschiedene Beschäftigungsträger einbezieht.

Hamburg muss auf eine verstärkte, strukturierte und organisierte Weiterbildung für alle setzen. Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung der
Träger. Die Hamburger Trägerlandschaft muss gesichert und Bildungsangebote zur sozial-ökologischen Transformation müssen besonders gefördert werden. Auch abseits von Corona ist die Arbeitswelt stark im Wandel.
Deswegen müssen Zukunftsthemen wie Klimawandel oder Digitalisierung in den Blick genommen werden. Qualifi zierung und Weiterbildung
dürfen nicht in alten Mustern verhaften. Förderung von Weiterbildung
muss ausgeweitet werden und ohne Anspruchsprüfung verfügbar sein,
um niemanden zu stigmatisieren und die bisher unerreichte Bevölkerung
zu erreichen. Vor allem aber muss darauf geachtet werden, dass auch in
der Weiterbildungsbranche gute Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung
herrschen. Um eine Qualitätssicherung garantieren und weiterentwickeln
zu können, müssen als Grundlage entsprechende Daten erhoben, systematisiert und zur Verfügung gestellt werden.
2. Bildungsfreistellung: Weiterbildung für alle kann nur dann stattfi nden,
wenn die Menschen selbstbestimmte Weiterbildungsentscheidungen
treffen können. Dazu braucht es Freistellung und ein gutes, lückenloses
Fördersystem. Dies ist am ehesten durch einen Rechtsanspruch, der beide
Aspekte regelt, zu erreichen. Das Bildungsinstrument Bildungsfreistellung
ist deutlich in der öffentlichen Wahrnehmung als Arbeitnehmer:innenrecht zu stärken, zu fördern und auszubauen. Als zusätzliches Angebot ist
ein Konzept für digitale Bildungsfreistellung zu entwickeln und auch langfristig über die Pandemiezeiten hinaus zu etablieren. Für eine Evaluation
und gezielte Weiterentwicklung des Instruments „Bildungsfreistellung“
fehlt es an einer gesicherten Datenlage, die dringend erhoben werden
muss.

3. Digitalisierungskompetenzen und Teilhabevoraussetzungen schaffen:
Hamburg muss einen Zuschuss für alle Grundsicherungsempfänger:innen
gewähren, um ihnen bei den hohen Lebenshaltungskosten der Stadt die
Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialem Leben zu ermöglichen. Arme dürfen nicht fi nanziell aus der Stadt vertrieben werden. Insbesondere die Teilhabe an digitalen Angeboten, denen in der Pandemiezeit eine besondere
Bedeutung zukommt, muss durch die Förderung der Anschaffung entsprechender Hardware und dem entsprechenden Support bei dessen Nutzung
sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern und

Jugendlichen. Um Teilhabe für alle zu ermöglichen, ist eine Bildungsinfrastruktur in jedem Hamburger Stadtteil zu entwickeln, die eine altersübergreifendes Bildungsangebot in der Nachbarschaft ermöglicht.

4. Einheitliches Schulsystem: Oberstes Ziel muss sein, ein Schulsystem
zu gestalten, das die bestehende Bildungsdisparität nicht noch weiter
verstärkt. Dazu sollen alle Beteiligten (u.a. Eltern, Schüler:innenvertretungen und Lehrer:innen) an der Neugestaltung konstruktiv beteiligt werden. Ein eingliedriges Schulsystem muss individuell und für Schüler:innengruppen mit unterschiedlichen Lernausgangslagen Förderungs- und
Herausforderungsangebote mit entsprechender Lernbegleitung anbieten,
damit Kinder und Jugendliche aus bildungsnäheren und bildungsferneren
Familien gemeinsam lernen. Innerhalb der Schulstruktur müssen die Lerninhalte und die Lernform zukunftsfähiger werden. Der Masterplan BNE
verpfl ichtet darüber hinaus auch zur festen Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen im Curriculum. Es gilt, Schule zukünftig als solidarisches und
nicht konkurrenzorientiertes Bildungssystem auszubauen: Stärkere helfen
Schwächeren. Zusammenarbeit statt Wettbewerb muss erlernt werden.
Chancen des zweiten Bildungsweges müssen klarer kommuniziert und
zugänglich gemacht werden.

5. Öffentliche Infrastruktur Digitalisierung sicherstellen: Wir fordern, die
Bereitstellung und Ausweitung von kostenlosem öffentlichem WLAN. Außerdem ist die Ausstattung aller Aufnahmeunterkünfte für Geflüchtete und
Asylsuchende mit vollwertigem Internet sicherzustellen. In den Fällen,
in denen dies aufgrund bautechnischer Gegebenheiten nicht möglich ist,
müssen sofort kreative Lösungen gefunden werden (Anschluss über Mobilhotspots, etc.). Es kann heute in Deutschland nicht mehr „unmöglich“
sein, eine Internetverbindung zu verlegen! Dies gilt sowohl für Gemeinschaftsräume, aber auch für geschütztere Räume (bspw. für Therapie- oder
Beratungsgespräche/Lernangebote).

6. Integration: Mit Blick auf das Ziel der möglichst schnellen Schaffung
gleicher politischer Teilhaberechte und Partizipationsmöglichkeiten sollten
insbesondere Neuzugewanderte möglichst früh für eine aktive Teilhabe
interessiert, mobilisiert bzw. mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Dabei reicht es nicht, Bildungs- und Teilhabeangebote für
Neuzugewanderte zu öffnen. Menschen müssen auch von entsprechenden

Angeboten Kenntnis erlangen. Bildungsangebote müssen Interessen- und
Bedürfnisorientiert gestaltet sein (bspw. Mehrsprachigkeit, Kultursensibilität, etc.). Integration ist als Querschnittsthema in allen Forderungen zu
verankern.

7. Inklusion – Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sieht vor, Inklusion zu erreichen, Barrieren zu beseitigen, ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen und gleiche Rechte für alle in Bildung und Arbeit zu verwirklichen. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung muss nach dem laufenden
Beteiligungsverfahren die vereinbarten Rechte verbindlich machen.
Hierzu gehören barrierefreie Kommunikation und Räume, Blindenschrift
und Leichte Sprache genauso wie die freie Wahl von Wohnformen und ein
inklusiver erster Arbeitsmarkt. Bestehende Instrumente müssen geschärft
und gestärkt werden.

Forderungen Gender, Arbeit & Corona

1. Vereinbarkeit von Lohn- und Care-Arbeit: Wir fordern, dass Hamburg
stärker auf die Bedarfe der Eltern eingeht, indem Betreuungsangebote
zeitlich stärker fl exibilisiert werden. Hierbei ist sowohl die Aufteilung der
in Anspruch genommenen Stunden wie auch die Uhrzeit miteinzubeziehen.
Dafür ist dringend Personal aufzustocken, entsprechende fi nanzielle Mittel
sind zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern außerdem, dass Hamburg die Vereinbarkeit von Sorge- und
Lohnarbeit, insbesondere von Frauen*, unterstützt, indem das Verfahren
zur Vergabe von Kita-Plätzen beschleunigt wird und bürokratische Hürden,
wie z.B. aufwändige Nachweispfl ichten auf Seiten der Eltern, vereinfacht
werden.

Mit Blick auf die Erfahrung aus der Corona-Pandemie fordern wir, bei
einer durch äußere Umstände bedingten Schließung von Einrichtungen
institutioneller Kinderbetreuung eine prioritäre Impfung des Personals in
Kinderbetreuungseinrichtungen und in den Schulen.

Hamburg setzt sich für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich
ein.

2. Entgeltgleichheit: Wir fordern Hamburg dazu auf, sich verstärkt für
Entgeltgleichheit zwischen Frauen* und Männern unter Berücksichtigung
des ursächlichen Zusammenhangs von Pay-Gap und Care-Gap einzusetzen,
da Frauen* in Deutschland noch immer strukturell benachteiligt werden:
Sie verdienen im Schnitt 21 % weniger als Männer.

Zudem haben Frauen unter Berücksichtigung der geleisteten Care-Arbeit
weniger Zeit, um Lohnarbeit nachzugehen.

Außerdem fordern wir die Förderung von Frauen* in Leitungspositionen
und die Umsetzung eines verbindlichen Entgeltgleichheitsgesetzes. Darüber hinaus fordern wir die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro.
Wir fordern mehr Tarifbindung in frauendominierten Berufen und eine
fi nanzielle Aufwertung frauentypischer Berufe.

3. Frauen* in prekärer Beschäftigung und Minijobs: Wir fordern, dass
Standards Guter Arbeit allgemeinverbindlich werden. Hamburg setzt sich
dafür ein, dass die Tarifbindung besonders im Dienstleistungsbereich, in
dem überproportional viele Frauen* beschäftigt sind, Norm werden.
Wir fordern Hamburg insbesondere dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass
Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro sozialversicherungspfl ichtig sind.
Langfristig setzt sich Hamburg für die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ein. Dies umfasst unter anderem die Bereiche des Niedriglohnes, des Missbrauchs von Scheinselbstständigkeit und der Befristung
sowie unfreiwilliger Teilzeit. Die Auswirkungen der Pandemie verschärft
die Situation für Betroffene zusätzlich.

4. Kurzarbeit & steuerliche Benachteiligung: Wir fordern, dass sich Hamburg
für eine Änderung der Bemessungsgrundlage des Kurzarbeitsgeldes einsetzt. Der Bruttolohn sollte als Bemessung gelten.

Darüber hinaus fordern wir, dass Hamburg sich für die Abschaffung des
Ehegattensplittings und der Lohnsteuerklasse V einsetzt.

5. Care-Berufen: Wir fordern Hamburg auf, sich für bessere Arbeitsbedingungen in allen Care-Berufen einzusetzen: verlässliche Personalbemessung, Stärkung der Fachkräftequote und angemessene Bezahlung.

Außerdem fordern wir die Abkehr von Fallpauschalen, um den Ökonomisierungsdruck zu entkommen.

Hamburg entprivatisiert seine Krankenhäuser.

6. Gleichstellungspolitik: Zur Förderung der Gleichstellungspolitik in Hamburg fordern wir eine verpfl ichtende ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie als Querschnittsaufgabe im Senat.
Diese soll Gesetzesvorhaben, Investitionen, Konjunkturprogramme und
weiteres auf die Geschlechterfrage hin überprüfen. Wer profi tiert in welcher Form von den geplanten Maßnahmen in welcher Weise (Genderbudgeting).

Darüber hinaus fordern wir ein intersektionales Paritätsgesetz für mehr
Diversität im Hamburger Senat und in der politischen Führung.

*Das Sternchen steht für die Buntheit von Frauen, die FLINTA (Frauen,
Lesben, Inter, Nicht-Binäre, Trans- und Agender-Personen) umfasst.

Forderungen – Zukunft der Arbeit

1. Hamburg muss sich dafür einsetzen, dass ab sofort jede Beschäftigung von
der 1. Stunde an sozialversicherungspfl ichtig ist.
2. Hamburg muss sich für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich
einsetzen. Die Teilung von Sorgearbeit wird dadurch möglich.

3. Hamburg muss sich dafür einsetzen, dass der Mindestlohn von 15€ pro
Stunde gilt. Dies muss ab sofort für alle öffentlichen Unternehmen gelten
und für Unternehmen, denen öffentliche Aufträge oder öffentliche Grundstücke übergeben werden.

4. Hamburg muss neue Wege gehen, um die gestiegenen Schwierigkeiten
der Langzeitarbeitslosen durch neue Formen der geförderten Beschäftigung auszugleichen.

5. Nachhaltige Unternehmensentwicklung gelingt dort besser, wo Arbeitnehmer:innen mitbestimmen. Gute Arbeit setzt Beteiligung und Teilhabe
der Beschäftigten an Entscheidungen voraus. Deshalb muss Hamburg sich
im Bund für die Stärkung der Mitbestimmung einsetzen.

6. Hamburg muss sich weiter für das Ende befristeter Arbeitsverhältnisse
ohne einen Sachgrund einsetzen.

7. Gute Arbeit bedeutet auch das Recht auf Lebenslanges Lernen und Weiterbildungsangebote für alle.

8. Hamburg muss dafür Sorge tragen, dass Home-Office und mobiles Arbeiten technisch und organisatorisch unter guten Arbeitssicherheitsstandards möglich werden, Beschäftigte aber nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden können.

Zum neunten Hamburger Ratschlag luden 24 Hamburger NRO ein, stellvertretend verantwortlich dafür Arbeitsstelle Weitblick und das Frauenwerk des
ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Landesfrauenrat Hamburg
e.V., Marie-Schlei-Verein e. V., SID Hamburg – Gesellschaft für internationale
Entwicklung Hamburg e.V., Sozialverband Deutschland e.V. – Landesverband
Hamburg, ver.di Hamburg, W3 – Werkstatt für internationale Kultur und
Politik e.V. und der Zukunftsrat Hamburg.