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Hamburg ohne Masterplan BNE – Bildung für nachhaltige Entwicklung in Gefahr

Der Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen, forderte heute  den Senat auf, den „Hamburger Masterplan BNE“ wirkungsvoll zu finanzieren, damit die konstruktive Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft fortgesetzt und ausgebaut werden kann.

In der Stellungsnahme dazu heißt es: „Wir sind als Zivilgesellschaft alarmiert, weil die angemessene Finanzierung der Umsetzung von dem vorgelegten Masterplan noch immer nicht gesichert ist. Dabei hat die Umsetzung auch nach der rot-grünen Koalitionsvereinbarung ‚hohe Priorität‘. Der Masterplan ist dadurch als staatlich-zivilgesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt akut gefährdet.

Das ist nicht nur bedauerlich, sondern setzt die dringend notwendige gesellschaftliche Akzeptanz der zahlreichen vom Hamburger Senat geplanten zukunftsfähigen Vorhaben, aufs Spiel wie sie z.B. mit dem Klimaplan beschlossen wurden. Bildung für Nachhaltige Entwicklung ermöglicht und fördert das Verständnis und die Umsetzung komplexer nachhaltiger Entscheidungen, die vor uns liegen.“

Worum geht es im Masterplan BNE?

Bereits 2017 haben wir durch den 2. Hamburger Ratschlag fünf Forderungen zum Bereich Bildung an den Hamburger Senat gerichtet. Sie sind in über zweijähriger Arbeit – wenn auch noch nicht vollständig – in den von den fünf beteiligten Behörden und rd. 70 zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellten Hamburger Masterplan BNE für alle Bildungsbereiche eingegangen und harren der Umsetzung.
Die Erstellung dieses Masterplans ist in der Fachszene ein bundesweit anerkanntes Vorbild. Aber auch er ist noch in wichtigen Punkten keine vollständige Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE, zu der Hamburg verpflichtet ist. Da es sich bei dem Hamburger Masterplan BNE um einen 10-jährigen Prozess bis 2030 handelt, können und müssen noch nicht aufgenommene Maßnahmen in den nächsten Jahren ergänzt werden. Trotz der Etikettierung dieses Masterplans im rot-grünen Koalitionsvertrag durch das Label „mit hoher Priorität“ umzusetzen ist seine Finanzierung noch nicht beschlossen und damit seine Umsetzung bis 2030 als staatlich-zivilgesellschaftliche Gemeinschafstaufgabe gefährdet.

Zur Erinnerung:

Forderungen zu Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Globales Lernen (SDG 4)

  • Die Zivilgesellschaft wird maßgeblich am Steuerungsprozess zur Umsetzung des Ziels 4/4.7 der Agenda 2030 beteiligt, insbesondere an der Konzeption des Hamburger Masterplans BNE zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE 2015-2019. Die dafür benötigten Ressourcen werden der Zivilgesellschaft bereitgestellt.
  • Der Nationale Aktionsplan BNE sowie der von der Kultusministerkonferenz verabschiedete Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung bilden den Bezugsrahmen für den Hamburger Masterplans BNE.
  • Die Hamburger Bildungseinrichtungen und Behörden werden im Sinne eines ganzheitlichen BNE-Ansatzes (Whole Institution Approach) weiterentwickelt und die dafür notwendigen Ressourcen bereitgestellt.
  • BNE wird als Grundorientierung und übergreifendes Bildungsziel im Hamburger Orientierungsrahmen Schulqualität und in den Bildungsplänen für alle Schulformen und jedes Unterrichtsfach verankert.
  • BNE wird schrittweise bis 2025 strukturell in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und MultiplikatorInnen durchgehend verankert.

Weitere Informationen

https://www.hamburg.de/nachhaltigkeitlernen/