Gewerkschaften kritisieren die Senatspläne zum Vergabegesetz

Der Hamburger Senat befasst sich heute mit einem sogenannten Vorschaltgesetz zum Vergabegesetz. Ursprünglich waren im Rahmen der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auch Bestimmungen zur Tariftreue vorgesehen. Diese wurden vorerst ausgeklammert, da weiterhin dringender Diskussionsbedarf besteht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg stellt jedoch auch die Sinnhaftigkeit des geplanten Vorschaltgesetzes infrage.

DGB-Vorsitzende Tanja Chawla kritisiert insbesondere die geplanten Auftragssummen von 100.000 Euro für Dienstleistungen und 150.000 Euro für Bauleistungen, ab denen das Vergabegesetz erst greifen soll. „Die Festlegung von diesen Vergabegrenzen ist aus unserer Sicht ein No-Go, denn sie sind derart hoch, dass sie das Vergabegesetz quasi direkt wieder aushebeln. Wir fordern, dass Hamburg sich an den bundesweiten Schwellenwerten orientiert, die sich im unteren fünfstelligen Bereich bewegen. Nur so können soziale und nachhaltige Kriterien ernsthaft verfolgt werden“, erklärt Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg.

Auch NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner zeigt sich unzufrieden: „Bleibt die Latte für die öffentliche Auftragsvergabe bei 100.000 Euro plus X liegen, macht der Senat damit eines deutlich: Soziale und ökologische Kriterien sind der Hamburger Regierung völlig egal“, betont Kettner.

Frank Maur, Geschäftsstellenleiter der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), mahnt zur Gründlichkeit: „Nach fünfjähriger Diskussion und Verhandlung über ein Tariftreue- und Vergabegesetz ist es aus Sicht der EVG nicht nötig, die Themen Tariftreue und Vergabe voneinander zu trennen und ein sogenanntes Vorschaltgesetz auf den Weg zu bringen, zumal hier kein Grund für Eile erkennbar ist und der vorliegende Entwurf unnötig präjudiziert. Es sollte der Grundsatz gelten: Qualität vor Schnelligkeit!“

Alexander Kahl, Mitglied im Bezirksvorstand der IG BAU, übt scharfe Kritik: „Wir lehnen das sogenannte Vorschaltgesetz strikt ab. Das Argument des Bürokratieabbaus ist nur vorgeschoben, stattdessen soll doch nur versucht werden, die hohen Schwellenwerte durch die Hintertür ins Vergabegesetz zu mogeln. Aber genau sie sind es, die dem Gesetz die Wirkung nehmen. Wir sollten jetzt abwarten, was im Bund für Vergaberegeln vereinbart werden und dann diskutieren, was wir in Hamburg machen, statt jetzt ein schlechtes Gesetz übers Knie zu brechen.“

Sandra Goldschmidt, Landesleiterin der Gewerkschaft ver.di, verdeutlicht: „Was wir brauchen, ist ein Vergabegesetz, das echte Tariftreue beinhaltet und deutlich niedrigere Schwellenwerte festlegt. Wir sagen deutlich: Auf das geplante Vorschaltgesetz können wir gut verzichten. Es handelt sich um einen Schnellschuss, der niemandem hilft.“

„Die Mindestanforderungen an ein anständiges Tariftreue- und Vergabegesetz sind, dass die branchenspezifischen Tarifverträge inklusive der Regelungen wie Urlaub, Arbeitszeit und Jahressonderleistungen fest verankert werden, ÖPNV-Übernahmen geregelt werden und dass die Schwellenwerte so sind, dass sowohl das Kantinenpersonal der Kita, die Maler*innen auf dem Neubau der Schule als auch die Reinigungskräfte im Rathaus vom Vergabegesetz profitieren können. Hamburg kann nur Stadt der Guten Arbeit werden, wenn sie auch Stadt des Guten Tariftreue – und Vergabegesetzes ist“, unterstreicht die DGB-Vorsitzende Tanja Chawla.

DGB Hamburg, 16. Juni 2023, Medienmitteilung 13/23