Nachhaltigkeit bei der Handelskammer Hamburg

Was können Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit tun? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anreize für nachhaltiges Handeln? Das erfahren Sie auf der neuen Themenseite der Handelskammer Hamburg.

Für Unternehmen sind die UN-Nachhaltigkeitsziele im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung eine wichtige Orientierungsgröße. Zudem gibt es gesetzliche Regelungen, die auf die Umsetzung einzelner SDGs abzielen. Diese Nachhaltigkeitsziele bieten Orientierung für Politik, Gesellschaft und Unternehmen, um das eigene Handeln nachhaltig auszurichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz #LkSG verfolgt das Ziel, die internationale Menschenrechtslage durch Gestaltung von Lieferketten bestimmter inländischer Unternehmen zu verbessern. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem den betroffenen Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Handlungspflichten auferlegt werden. Mit den Regelungen zu den konkreten Sorgfaltspflichten sollen sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Risiken verhindert werden. Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen bereits nach der NFRD und deren nationalen Verankerung in dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die EU Taxonomie Verordnung legt fest, anhand welcher Kriterien bestimmte Wirtschaftstätigkeiten als „grün“ oder ökologisch „nachhaltig“ angesehen werden können.

Die Handelskammer Hamburg stellt sich klimaneutral auf. Dafür wirken verschiedenen Maßnahmen zusammen (SDGs 12, 13). Die Handelskammer Hamburg engagiert sich für die Umsetzung der SDGs auch mit eigenen Netzwerken.  Sie verfolgt nachhaltige Praktiken in Bezug zu den SDGs (Umweltschutz, Ressourcen sparen, nachhaltiges Catering, Fachkräfte, Diversität und Gleichbehandlung, gute Arbeit und fairer Lohn, Ausbildung).

Quelle: Newsletter HK24